Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Landesstelle Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit dem Gesetz vom [[28. Dezember]] [[1887]], RGBl. Nr. 1/1888, wurde die Unfallversicherung der Arbeiter in Österreich eingeführt. Nach § 9 dieses Gesetzes wurden unter anderem eine Versicherungsanstalt für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit Sitz in Salzburg errichtet. Mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen [[Monarchie]] im Jahre [[1918]] blieben auf österreichischem Gebiet nur die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten in Wien, Graz und Salzburg übrig, die vollständig unabhängig voneinander in ihrem örtlichen Wirkungsbereich tätig waren. | Mit dem Gesetz vom [[28. Dezember]] [[1887]], RGBl. Nr. 1/1888, wurde die Unfallversicherung der Arbeiter in Österreich eingeführt. Nach § 9 dieses Gesetzes wurden unter anderem eine Versicherungsanstalt für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit Sitz in Salzburg errichtet. Mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen [[Monarchie]] im Jahre [[1918]] blieben auf österreichischem Gebiet nur die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten in Wien, Graz und Salzburg übrig, die vollständig unabhängig voneinander in ihrem örtlichen Wirkungsbereich tätig waren. | ||
Die Salzburger Anstalt war für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg zuständig. Die Unfallversicherung erstreckte sich bisher sowohl auf die gewerblichen wie landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten. Die landwirtschaftlichen Angestellten waren vor 1927 bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt versichert, soweit sie der Unfallversicherungspflicht unterlagen, seit dem Jahre 1927 bei der neu geschaffenen Versicherungsanstalt für Ange Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft unfallversichert. | Die Salzburger Anstalt, die Landesstelle Salzburg der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt, war für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg zuständig und hatte ihren Sitz in der [[Faberstraße]] Nr. 20. | ||
Die Unfallversicherung erstreckte sich bisher sowohl auf die gewerblichen wie landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten. Die landwirtschaftlichen Angestellten waren vor 1927 bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt versichert, soweit sie der Unfallversicherungspflicht unterlagen, seit dem Jahre 1927 bei der neu geschaffenen Versicherungsanstalt für Ange Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft unfallversichert. | |||
Mit 1. Jänner 1939 wurden mit der Einführung der deutschen Sozialversicherung sämtliche Arbeiter und Angestellte gestellte Angestellte bei den gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Reichsausführungsbehörden versicherungszuständig. Die gesamte Unfallversicherung war in mehr als 20 gewerbliche, 4 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, 4 Gemeindeunfallversicherungsverbände und mehrere Reichsausführungsbehörden aufgespalten. Es war dies die Zeit der weitgehendsten Zersplitterung auf dem Gebiete der Unfallversicherung. | Mit 1. Jänner 1939 wurden mit der Einführung der deutschen Sozialversicherung sämtliche Arbeiter und Angestellte gestellte Angestellte bei den gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Reichsausführungsbehörden versicherungszuständig. Die gesamte Unfallversicherung war in mehr als 20 gewerbliche, 4 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, 4 Gemeindeunfallversicherungsverbände und mehrere Reichsausführungsbehörden aufgespalten. Es war dies die Zeit der weitgehendsten Zersplitterung auf dem Gebiete der Unfallversicherung. | ||