Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Landesstelle Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

Geschichte ~~~~
~~~~
Zeile 10: Zeile 10:
Mit dem Gesetz vom [[28. Dezember]] [[1887]], RGBl. Nr. 1/1888, wurde die Unfallversicherung der Arbeiter in Österreich eingeführt. Nach § 9 dieses Gesetzes wurden unter anderem eine Versicherungsanstalt für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit Sitz in Salzburg errichtet. Mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen [[Monarchie]] im Jahre [[1918]] blieben auf österreichischem Gebiet nur die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten ­in Wien, Graz und Salzburg übrig, die vollständig unabhängig voneinander in ihrem örtlichen ­Wirkungsbereich tätig waren.  
Mit dem Gesetz vom [[28. Dezember]] [[1887]], RGBl. Nr. 1/1888, wurde die Unfallversicherung der Arbeiter in Österreich eingeführt. Nach § 9 dieses Gesetzes wurden unter anderem eine Versicherungsanstalt für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit Sitz in Salzburg errichtet. Mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen [[Monarchie]] im Jahre [[1918]] blieben auf österreichischem Gebiet nur die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten ­in Wien, Graz und Salzburg übrig, die vollständig unabhängig voneinander in ihrem örtlichen ­Wirkungsbereich tätig waren.  


Die Salzburger Anstalt war für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg ­zuständig. Die Unfallversicherung erstreckte sich bisher sowohl auf die gewerblichen wie landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten. Die  landwirtschaftlichen ­Angestellten waren vor 1927 bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt versichert, soweit sie der Unfallversicherungspflicht unterlagen, seit dem Jahre 1927 bei der neu geschaffenen Versicherungsanstalt für Ange Angestellte ­in der Land- und Forstwirtschaft unfallversichert.
Die Salzburger Anstalt, die Landesstelle Salzburg der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt, war für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg ­zuständig und hatte ihren Sitz in der [[Faberstraße]] Nr. 20.
 
Die Unfallversicherung erstreckte sich bisher sowohl auf die gewerblichen wie landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten. Die  landwirtschaftlichen ­Angestellten waren vor 1927 bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt versichert, soweit sie der Unfallversicherungspflicht unterlagen, seit dem Jahre 1927 bei der neu geschaffenen Versicherungsanstalt für Ange Angestellte ­in der Land- und Forstwirtschaft unfallversichert.


Mit 1. Jänner 1939 wurden mit der Einführung der deutschen Sozialversicherung sämtliche Arbeiter und Angestellte ­ gestellte Angestellte bei den gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherungsverbänden ­und Reichsausführungsbehörden versicherungszuständig. Die gesamte Unfallversicherung war in mehr als 20 gewerbliche, 4 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, 4  Gemeindeunfallversicherungsverbände ­und mehrere Reichsausführungsbehörden aufgespalten. ­Es war dies die Zeit der weitgehendsten Zersplitterung auf dem Gebiete der Unfallversicherung.
Mit 1. Jänner 1939 wurden mit der Einführung der deutschen Sozialversicherung sämtliche Arbeiter und Angestellte ­ gestellte Angestellte bei den gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherungsverbänden ­und Reichsausführungsbehörden versicherungszuständig. Die gesamte Unfallversicherung war in mehr als 20 gewerbliche, 4 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, 4  Gemeindeunfallversicherungsverbände ­und mehrere Reichsausführungsbehörden aufgespalten. ­Es war dies die Zeit der weitgehendsten Zersplitterung auf dem Gebiete der Unfallversicherung.