Steuern und Abgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab [[1. Februar]] [[1954]] musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten;
Ab [[1. Februar]] [[1954]] musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten;


==Fußnote==
==Einzelnachweis==
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