Bürgergarde: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Entstehung der '''Bürgergarden''' der Stadt Salzburg geht | Die Entstehung der '''Bürgergarden''' der Stadt Salzburg geht nicht unmittelbar auf den [[Sühnebrief]] von [[Erzbischof]] [[Rudolf I. von Hohenegg]] von [[1287]] zurück. | ||
Der Brief ordnete zwar an, dass soweit möglich die (priviligierten) Bürger ((nicht aber die sonstigen Einwohner) | Der Brief ordnete zwar an, dass (soweit irgend möglich) die (priviligierten) Bürger ((nicht aber die sonstigen Einwohner) sämtlich Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen und selbständigen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht unmittelbar zu verstehen. Das Recht auf Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum, auch in Salzburg. | ||
== Bürgergarden in Salzburg == | == Bürgergarden in Salzburg == | ||
Version vom 1. Mai 2019, 21:53 Uhr
Die Entstehung der Bürgergarden der Stadt Salzburg geht nicht unmittelbar auf den Sühnebrief von Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg von 1287 zurück. Der Brief ordnete zwar an, dass (soweit irgend möglich) die (priviligierten) Bürger ((nicht aber die sonstigen Einwohner) sämtlich Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen und selbständigen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht unmittelbar zu verstehen. Das Recht auf Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum, auch in Salzburg.