Oberalmer Thaidingtisch: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Oberalm-Thaidingtisch (2008).png|thumb|rigt|300px|Thaidingtisch. Aufnahme Oktober 2008]] | [[Bild:Oberalm-Thaidingtisch (2008).png|thumb|rigt|300px|Thaidingtisch. Aufnahme Oktober 2008]] | ||
Der '''Oberalmer Thaidingtisch''' ist ein unter Denkmalschutz stehender Steintisch mit roh behauener | Der '''Oberalmer Thaidingtisch''' ist ein unter Denkmalschutz stehender Steintisch mit roh behauener [[Marmor]]platte in der [[Tennengau]]er Gemeinde [[Oberalm]]. Er bildet gemeinsam mit der [[Kaiser-Jubiläumslinde]] das Wappen der Gemeinde. | ||
Der Tisch diente bis zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s als [[Schranne]], Gerichts- oder Ding- ([[Taiding|Thaiding-]])stätte des Ortes, an der von | ==Bedeutung== | ||
Der Tisch diente bis zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s als [[Schranne]], Gerichts- oder Ding- ([[Taiding|Thaiding-]])stätte des Ortes, an der von Alters her jährlich das Landrecht gesprochen und Recht gesprochen wurde. Er zählt zu den wenigen erhalten gebliebenen Rechtsaltertümern des [[Salzburg (Bundesland)|Landes Salzburg]] und ist der einzige, noch im Original erhaltene Schrannentisch im gesamten Bundesland. | |||
Der Steintisch misst 1,25 Meter im Quadrat und hat eine Stärke von 15 cm. Er steht unter einer prächtigen Linde (Neupflanzung [[1908]]) unweit der Oberalmer Pfarrkirche. | Der Steintisch misst 1,25 Meter im Quadrat und hat eine Stärke von 15 cm. Er steht unter einer prächtigen Linde (Neupflanzung [[1908]]) unweit der Oberalmer Pfarrkirche. | ||