Erzbischof als Landesherr oder Grundherr: Unterschied zwischen den Versionen
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== Fürsterzbistum == | == Fürsterzbistum == | ||
Das [[Fürsterzbistum Salzburg]] bestand als Ständestaat seit dem späten [[14. Jahrhundert]] und umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des [[Fürsterzbischof]]s. | Das [[Fürsterzbistum Salzburg]] bestand als Ständestaat seit dem späten [[14. Jahrhundert]] und umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des [[Fürsterzbischof]]s. Es endete mit der [[Säkularisation]] von [[1803]]. | ||
== Ausländische Herrschaften == | == Ausländische Herrschaften == | ||
In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch „''auswärtigen Herrschaften''“, des Fürsterzbistums Salzburg war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''. | In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch „''auswärtigen Herrschaften''“, (des Fürsterzbistums Salzburg?) war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''. | ||
== Nicht Landes- oder Grundherr == | == Nicht Landes- oder Grundherr == | ||
Nicht Landes- oder Grundherr, sondern nur geistliches Oberhaupt war der Salzburger (Fürst)Erzbischof in der [[Salzburger Kirchenprovinz]], den [[Eigenbistum|Eigen]]- und [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] sowie in der [[Erzdiözese Salzburg]]. | Nicht Landes- oder Grundherr, sondern nur geistliches Oberhaupt war der Salzburger (Fürst)Erzbischof in der [[Salzburger Kirchenprovinz]], in den [[Eigenbistum|Eigen]]- und [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] sowie in der [[Erzdiözese Salzburg]]. | ||
== Zusammenfassung == | == Zusammenfassung == | ||