Erzbischof als Landesherr oder Grundherr: Unterschied zwischen den Versionen

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== Fürsterzbistum ==
== Fürsterzbistum ==
Das [[Fürsterzbistum Salzburg]] bestand als Ständestaat seit dem späten [[14. Jahrhundert]] und umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des [[Fürsterzbischof]]s.   
Das [[Fürsterzbistum Salzburg]] bestand als Ständestaat seit dem späten [[14. Jahrhundert]] und umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des [[Fürsterzbischof]]s. Es endete mit der [[Säkularisation]] von [[1803]].   


== Ausländische Herrschaften ==
== Ausländische Herrschaften ==
In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch „''auswärtigen Herrschaften''“, des Fürsterzbistums Salzburg war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''.  
In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch „''auswärtigen Herrschaften''“, (des Fürsterzbistums Salzburg?) war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''.  


== Nicht Landes- oder Grundherr ==
== Nicht Landes- oder Grundherr ==
Nicht Landes- oder Grundherr, sondern nur  geistliches Oberhaupt war der Salzburger (Fürst)Erzbischof in der [[Salzburger Kirchenprovinz]], den [[Eigenbistum|Eigen]]- und [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] sowie in der [[Erzdiözese Salzburg]].
Nicht Landes- oder Grundherr, sondern nur  geistliches Oberhaupt war der Salzburger (Fürst)Erzbischof in der [[Salzburger Kirchenprovinz]], in den [[Eigenbistum|Eigen]]- und [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] sowie in der [[Erzdiözese Salzburg]].


== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==