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'''Johann Heinrich Reichsfreiherr von Bleul''' (* [[1765]] Koblenz in Rheinland-Pfalz, Deutschland, † [[21. September]] [[1807]] [Salzburg]) war von [[1799]] bis [[1806]] salzburgischer Hofkanzler.
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'''Johann Heinrich Reichsfreiherr von Bleul''' (* [[1765]] Koblenz in Rheinland-Pfalz, Deutschland, † [[21. September]] [[1807]] [[Salzburg]]) war von [[1799]] bis [[1806]] salzburgischer Hofkanzler.
    
==Leben==
 
==Leben==
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Nachdem Salzburg 1806 an Österreich gefallen war, ernannte ihn der Landesherr, Kaiser [[Kaiser Franz I./II.|Franz I. von Österreich]], zum Präsidenten des 1807 neu geschaffenen Landrechtes (d.h. Landesgerichts).  
 
Nachdem Salzburg 1806 an Österreich gefallen war, ernannte ihn der Landesherr, Kaiser [[Kaiser Franz I./II.|Franz I. von Österreich]], zum Präsidenten des 1807 neu geschaffenen Landrechtes (d.h. Landesgerichts).  
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Erst 43-jährig wurde er vom Tod aus seinem Schaffen gerissen.
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Erst 42-jährig wurde er vom Tod aus seinem Schaffen gerissen.
    
Zu den ihm nachgerühmten Charaktervorzügen gehörten unerschütterliche Rechtlichkeit, Uneigennützigkeit, Bildungseifer, Aufgehen im Dienst an der Allgemeinheit.
 
Zu den ihm nachgerühmten Charaktervorzügen gehörten unerschütterliche Rechtlichkeit, Uneigennützigkeit, Bildungseifer, Aufgehen im Dienst an der Allgemeinheit.
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