Mathias Rumpler: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Bayer Mathias Rumpler wurde am [[25. Mai]] [[1793]] zum Priester geweiht und später ''wirklicher fürsterzbischöflicher Konsistorialrat''. Seine am [[29. November]] [[1832]] erfolgte Ernennung zum Stiftsdechanten in [[Seekirchen]] wird als der Wiederbeginn des Kollegiatstifts angesehen. Kaiser Franz I. hatte dies per Dekret schon am [[12. Mai]] [[1832]] verfügt. Am [[28. Dezember]] des selben Jahres erließ der [[Erzbischof]] ein Reorganistationsstatut für das Stift. | Der Bayer Mathias Rumpler wurde am [[25. Mai]] [[1793]] zum Priester geweiht und später ''wirklicher fürsterzbischöflicher Konsistorialrat''. Seine am [[29. November]] [[1832]] erfolgte Ernennung zum Stiftsdechanten in [[Seekirchen]] wird als der Wiederbeginn des Kollegiatstifts angesehen. [[Kaiser Franz II./I.]] hatte dies per Dekret schon am [[12. Mai]] [[1832]] verfügt. Am [[28. Dezember]] des selben Jahres erließ der [[Erzbischof]] ein Reorganistationsstatut für das Stift. | ||
Bis zum [[27. März]] [[1833]] hatte Rumpler drei Kanoniker bestellt, sodass dieser Zeitpunkt als der offizielle Neubeginn des Kollegiatstift gilt. Rumpler hatte mit Auseinandersetzungen unter den Kanonikern zu kämpfen und musste sein Amt am [[15. August]] [[1840]] auf Grund "unheilbarer Geisteszerrüttung" zur Verfügung stellen. Er starb sechs Jahre später nachdem er kurz zuvor noch zum Jubelpriester ernannt worden war. | Bis zum [[27. März]] [[1833]] hatte Rumpler drei Kanoniker bestellt, sodass dieser Zeitpunkt als der offizielle Neubeginn des Kollegiatstift gilt. Rumpler hatte mit Auseinandersetzungen unter den Kanonikern zu kämpfen und musste sein Amt am [[15. August]] [[1840]] auf Grund "unheilbarer Geisteszerrüttung" zur Verfügung stellen. Er starb sechs Jahre später nachdem er kurz zuvor noch zum Jubelpriester ernannt worden war. | ||