Direktorium des Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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==Mitglieder== | ==Mitglieder== | ||
Es besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, | Es besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern. | ||
Bis 1992 bestand es 20 Jahre lang aus fünf, seit 1992 aus drei Mitgliedern.<ref>[http://search.salzburg.com/articles/5151724?highlight=1992%20Direktorium Salzburger Nachrichten vom 18. Juli 2009: "Der Konzertchef verlässt die Festspiele"] </ref> | |||
Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht. | Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht. | ||
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Der [[Schauspielleiter der Salzburger Festspiele|Schauspieldirektor]] und der [[Konzertchef der Salzburger Festspiele|Konzertdirektor]] sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds. | Der [[Schauspielleiter der Salzburger Festspiele|Schauspieldirektor]] und der [[Konzertchef der Salzburger Festspiele|Konzertdirektor]] sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds. | ||
==Einzelnachweise== | |||
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==Siehe auch:== | ==Siehe auch:== | ||