Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 53: Zeile 53:
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind:
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind:
* der Leiter der österreichischen Bundestheaterverwaltung sowie  
* der Leiter der österreichischen Bundestheaterverwaltung sowie  
* der [[Salzburger Festspielfonds#Das Direktorium|Präsident (Vorsitzende des Direktoriums)]].  
* der [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsident]] (Vorsitzende des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktoriums]]).  
* ein weiteres Mitglied, das vom Kuratorium auf Vorschlag des [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds]] – der im Einvernehmen mit der [[Internationale Stiftung Mozarteum| Internationalen Stiftung Mozarteum]] zu erstatten ist – mit beratender Stimme zu kooptieren ist und das den Salzburger Wirtschafts- und Kunstkreisen nahestehen soll.
* ein weiteres Mitglied, das vom Kuratorium auf Vorschlag des [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds]] – der im Einvernehmen mit der [[Internationale Stiftung Mozarteum| Internationalen Stiftung Mozarteum]] zu erstatten ist – mit beratender Stimme zu kooptieren ist und das den Salzburger Wirtschafts- und Kunstkreisen nahestehen soll.