Reich: Unterschied zwischen den Versionen
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* Reichskammergericht und Reichshofrat, | * Reichskammergericht und Reichshofrat, | ||
* Reichsvizekanzler und Reichshofkanzlei, | * Reichsvizekanzler und Reichshofkanzlei, | ||
* das Reichsheer (zu dem auch das [[Erzstift | * das Reichsheer (zu dem auch das [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]] im Fall eines Reichskriegs ein Kontingent stellen musste). | ||
===Deutsches Reich=== | ===Deutsches Reich=== | ||