Landesgericht Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | [[1278]] wurde den [[Salzburger Erzbischöfe]]n die Gerichtshoheit über ihr Land, und damit ein Grundstein der [[Erzstift Salzburg|Landeshoheit]] im [[Reich]], übertragen. | + | [[1278]] wurde den [[Salzburger Erzbischöfe]]n die Gerichtshoheit über ihr Land, und damit ein Grundstein der [[Erzstift Salzburg|Landeshoheit]] im [[Reich#Historische Reiche#Heiliges Römisches Reich|Reich]], übertragen. |
| − | Erst die Märzverfassung [[1849]] legte den Grundstein für die heute beinahe noch unverändert gültige Struktur des Justizwesens | + | Erst die Märzverfassung [[1849]] legte den Grundstein für die heute beinahe noch unverändert gültige Struktur des Justizwesens. Salzburg erhielt Bezirksgerichte und ein Landesgericht und wurde dem Oberlandesgericht Wien zugeordnet. [[1920]] wechselte die Zuständigkeit ans Oberlandesgericht Innsbruck und [[1939]] schließlich nach [[Linz]]. |
Seither finden Prozesse erster Instanz in Straf- und Zivilsachen und zweiter Instanz (gegenüber den Bezirksgerichten) im Landesgericht Salzburg statt. Dem Gerichtshof steht ein Präsident mit zwei Vizepräsidenten vor, 45 weitere Richter bearbeiten knapp 21 000 Fälle pro Jahr (Stand 2008). | Seither finden Prozesse erster Instanz in Straf- und Zivilsachen und zweiter Instanz (gegenüber den Bezirksgerichten) im Landesgericht Salzburg statt. Dem Gerichtshof steht ein Präsident mit zwei Vizepräsidenten vor, 45 weitere Richter bearbeiten knapp 21 000 Fälle pro Jahr (Stand 2008). | ||
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Version vom 4. Dezember 2018, 11:38 Uhr
Das Landesgericht Salzburg ist der für das Bundesland Salzburg zuständige, den Bezirksgerichten übergeordnete Gerichtshof I. Instanz.
Gerichtsgebäude
Das Justizgebäude Salzburg (Salzburger Landesgerichtsgebäude) befindet sich in der Stadt Salzburg zwischen Kajetanerplatz und Rudolfsplatz. Seit 6. September 1909 wird im Salzburger Landesgerichtsgebäude verhandelt.
Geschichte
1278 wurde den Salzburger Erzbischöfen die Gerichtshoheit über ihr Land, und damit ein Grundstein der Landeshoheit im Reich, übertragen.
Erst die Märzverfassung 1849 legte den Grundstein für die heute beinahe noch unverändert gültige Struktur des Justizwesens. Salzburg erhielt Bezirksgerichte und ein Landesgericht und wurde dem Oberlandesgericht Wien zugeordnet. 1920 wechselte die Zuständigkeit ans Oberlandesgericht Innsbruck und 1939 schließlich nach Linz.
Seither finden Prozesse erster Instanz in Straf- und Zivilsachen und zweiter Instanz (gegenüber den Bezirksgerichten) im Landesgericht Salzburg statt. Dem Gerichtshof steht ein Präsident mit zwei Vizepräsidenten vor, 45 weitere Richter bearbeiten knapp 21 000 Fälle pro Jahr (Stand 2008).
Präsidenten
- Hauptartikel Landesgerichtspräsident
Adresse
- Rudolfsplatz 2
- 5010 Salzburg
- Telefon: (06 62) 80 43