Rechtsfahrgebot: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Rechtsfahrgebot''' im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach | Das '''Rechtsfahrgebot''' im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) im II. Abschnitt, § 7, geregelt. Demnach hat der Lenker eines Fahrzeuges so weit rechts zu fahren, ''wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar'' ist. In Salzburg wurde das Rechtsfahrgebot regional unterschiedlich eingeführt. | ||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||