Franz Matthias May: Unterschied zwischen den Versionen
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Franz Mathias May war verheiratet mit Maria Anna geb. [[Weckherlin von Adlstetten|Weckherlin<sup>in</sup> von Adelstetten]]; die beiden erwarben in der Stadt Salzburg das sogenannte Krotachhaus.<ref>Schmid aaO S. 329 f Nr. 1159. Das kaufgegenständliche Haus wurde umschreiben als [[Bistum Chiemsee|fürstlich Chiemseeische]] „[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbars]]-Behausung“ in [[Krotachgasse|Krottach]], „gegen dem [[Berchtesgadener Hof|Berchtoldsgadner Hof]] über“, „sonst die Suntzingerische Behausung genannt“.</ref> | Franz Mathias May war verheiratet mit Maria Anna geb. [[Weckherlin von Adlstetten|Weckherlin<sup>in</sup> von Adelstetten]]; die beiden erwarben in der Stadt Salzburg das sogenannte Krotachhaus.<ref>Schmid aaO S. 329 f Nr. 1159. Das kaufgegenständliche Haus wurde umschreiben als [[Bistum Chiemsee|fürstlich Chiemseeische]] „[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbars]]-Behausung“ in [[Krotachgasse|Krottach]], „gegen dem [[Berchtesgadener Hof|Berchtoldsgadner Hof]] über“, „sonst die Suntzingerische Behausung genannt“.</ref> | ||
Im Jahr 1679 war Franz Mathias May bereits Salzburgischer [[ | Im Jahr 1679 war Franz Mathias May bereits Salzburgischer [[Adelsstand|Landmann]] und erwarb mehrere Güter im [[Pfleggerichte|Pfleggericht]] [[Bezirksgericht Neumarkt|Lichtenthann]] und im Pfleggericht [[Tittmoning]].<ref> Schmid aaO S. 342 f Nr. 1200.</ref> | ||
Derselbe, nun benannt als Franntz Mathias ''May von und zu Obertäching'', erhielt im Jahr 1682 und nochmals 1693 den bereits 1678 erhaltenen Sitz und Hof zu [[Taching|Täching]] im [[Pfleggericht Tättlham|Pfleggericht Tettlhamb]] zu Lehen.<ref> Schmid aaO S. 343 f (Nr. 1203) und 348 (Nr. 1217). Derartige Wiederbelehnungen fanden insbesondere bei Wechsel des Lehensherrn statt.</ref> | Derselbe, nun benannt als Franntz Mathias ''May von und zu Obertäching'', erhielt im Jahr 1682 und nochmals 1693 den bereits 1678 erhaltenen Sitz und Hof zu [[Taching|Täching]] im [[Pfleggericht Tättlham|Pfleggericht Tettlhamb]] zu Lehen.<ref> Schmid aaO S. 343 f (Nr. 1203) und 348 (Nr. 1217). Derartige Wiederbelehnungen fanden insbesondere bei Wechsel des Lehensherrn statt.</ref> | ||