Salzburger Feuchtgebiete: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Dieser Artikel|behandelt Salzburger Feuchtgebiete im <u>naturwissenschaftlichen Sinn</u>. Einen gleichlautenden Artikel aus der Reihe [[Salzburger Grenzfall|Salzburger Grenzfälle]] findest du unter [[Salzburger Grenzfall - Salzburger Feuchtgebiete]]}} | {{Dieser Artikel|behandelt Salzburger Feuchtgebiete im <u>naturwissenschaftlichen Sinn</u>. Einen gleichlautenden Artikel aus der Reihe [[Salzburger Grenzfall|Salzburger Grenzfälle]] findest du unter [[Salzburger Grenzfall - Salzburger Feuchtgebiete]]}} | ||
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| − | Ein Feuchtgebiet liegt im Übergangsbereich von trockenen zu dauernd nassen Lebensräumen, er umfasst vor allem Auen, Bruchwälder, Feuchtwiesen, Moore, Riede | + | Ein Feuchtgebiet liegt im Übergangsbereich von trockenen zu dauernd nassen Lebensräumen, er umfasst im Land Salzburg vor allem Auen, Bruchwälder, Feuchtwiesen, Moore, Riede und Sümpfe. Diese Feuchtgebiete sind gemäß dem Salzburger Naturschutzgesetz als Lebensräume geschützt. Vor allem durch landwirtschaftliche Intensivierungen und durch Entwässerungen, kleinräumig aber auch durch Nutzungsaufgabe, sind diese Lebensräume zunehmend selten bis sehr selten geworden. |
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| + | Fünf Feuchtgebiete im Bundesland Salzburg wurden nach der Ramsar-Konvention besonders geschützt: | ||
| + | * Rotmoos im Ferleitental (58 ha groß, seit 1995 geschützt, Gemeinde Fusch), | ||
| + | * Moore im Sauerfelder Wald (120 ha, seit 2004 geschützt, Gemeinde Tamsweg), | ||
| + | * Moore am Schwarzenberg (270 ha, Gemeinden Tamsweg, Unternberg, Ramingstein und Thomatal), | ||
| + | * Überling Moor (265 ha, Gemeinde Tamsweg) | ||
| + | * Moore am Pass Thurn (190 ha, Gemeinde Mittersill). | ||
== Quelle == | == Quelle == | ||
Version vom 8. November 2018, 20:55 Uhr
Begriffsklärung
Dieser Artikel behandelt Salzburger Feuchtgebiete im naturwissenschaftlichen Sinn. Einen gleichlautenden Artikel aus der Reihe Salzburger Grenzfälle findest du unter Salzburger Grenzfall - Salzburger Feuchtgebiete
Dieser Artikel behandelt Salzburger Feuchtgebiete im allgemeinen Sprachgebrauch und auch naturwissenschaftlichen Sinn.
Einleitung
Ein Feuchtgebiet liegt im Übergangsbereich von trockenen zu dauernd nassen Lebensräumen, er umfasst im Land Salzburg vor allem Auen, Bruchwälder, Feuchtwiesen, Moore, Riede und Sümpfe. Diese Feuchtgebiete sind gemäß dem Salzburger Naturschutzgesetz als Lebensräume geschützt. Vor allem durch landwirtschaftliche Intensivierungen und durch Entwässerungen, kleinräumig aber auch durch Nutzungsaufgabe, sind diese Lebensräume zunehmend selten bis sehr selten geworden.
Fünf Feuchtgebiete im Bundesland Salzburg wurden nach der Ramsar-Konvention besonders geschützt:
- Rotmoos im Ferleitental (58 ha groß, seit 1995 geschützt, Gemeinde Fusch),
- Moore im Sauerfelder Wald (120 ha, seit 2004 geschützt, Gemeinde Tamsweg),
- Moore am Schwarzenberg (270 ha, Gemeinden Tamsweg, Unternberg, Ramingstein und Thomatal),
- Überling Moor (265 ha, Gemeinde Tamsweg)
- Moore am Pass Thurn (190 ha, Gemeinde Mittersill).
Quelle
- Dr. Reinhard Medicus