Rentamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Oktober 2018, 13:16 Uhr

Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Als Rentamt bezeichnete man früher eine Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines Rentmeisters stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten.

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