Diskussion:Landschaftsteil Nonnberghof Wiesen: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Aus meiner persönlichen Sicht ist eine Wiesenebene von nur 500 x 1500 m noch lange kein eigener und eigenständiger Landschaftsraum. Wohl aber ist sind diese Wiesen Teil eines Landschaftsraumes. Der Terminus Landschaftsteil trifft da eher zu. (bitte nicht "Geschützter Landschaftsteil", das ist er rechtlich ja nicht) --[[Benutzer:Dr. Reinhard Medicus|Dr. Reinhard Medicus]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Reinhard Medicus|Diskussion]]) 19:15, 18. Okt. 2018 (UTC) | + | Aus meiner persönlichen Sicht ist eine Wiesenebene von nur 500 x 1500 m noch lange kein eigener und eigenständiger Landschaftsraum. Ein Landschaftsraum ist um ein Vielfaches größer und vielfältiger. Wohl aber ist sind diese Wiesen Teil eines Landschaftsraumes. Der Terminus Landschaftsteil trifft da eher zu. (bitte nicht "Geschützter Landschaftsteil", das ist er rechtlich ja nicht) Der Terminus "Landschaftsraum Nonnberghof Wiesen" ist mir jedenfalls gänzlich unbekannt. Ein Vorschlag könnte "Landschaftsteil Nonnberghofwiesen" sein, auch dieser Begriff ist aber naturgemäß neu. --[[Benutzer:Dr. Reinhard Medicus|Dr. Reinhard Medicus]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Reinhard Medicus|Diskussion]]) 19:15, 18. Okt. 2018 (UTC) |
Version vom 18. Oktober 2018, 20:19 Uhr
Aus meiner persönlichen Sicht ist eine Wiesenebene von nur 500 x 1500 m noch lange kein eigener und eigenständiger Landschaftsraum. Ein Landschaftsraum ist um ein Vielfaches größer und vielfältiger. Wohl aber ist sind diese Wiesen Teil eines Landschaftsraumes. Der Terminus Landschaftsteil trifft da eher zu. (bitte nicht "Geschützter Landschaftsteil", das ist er rechtlich ja nicht) Der Terminus "Landschaftsraum Nonnberghof Wiesen" ist mir jedenfalls gänzlich unbekannt. Ein Vorschlag könnte "Landschaftsteil Nonnberghofwiesen" sein, auch dieser Begriff ist aber naturgemäß neu. --Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 19:15, 18. Okt. 2018 (UTC)