Benutzer:Archiv/Einsturz des Daches der Eislaufhalle Bad Reichenhall: Unterschied zwischen den Versionen

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Die letzte vermisste Person, eine 40jährige Frau, wurde am [[5. Jänner]] gegen 02:00 Uhr früh tot geborgen. Alle Todesopfer hatten ihren Wohnsitz in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein. Die Arbeiten an der Unglücksstelle wurden bis zum Abend des 5. Jänner fortgesetzt, bis endgültig auszuschließen war, dass sich keine weiteren Menschen, die der Polizei nicht als vermisst gemeldet wurden, unter den Trümmern befanden. Am 5. Jänner um 19.07 Uhr konnte der Katastrophenfall für beendet erklärt werden.  
Die letzte vermisste Person, eine 40jährige Frau, wurde am [[5. Jänner]] gegen 02:00 Uhr früh tot geborgen. Alle Todesopfer hatten ihren Wohnsitz in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein. Die Arbeiten an der Unglücksstelle wurden bis zum Abend des 5. Jänner fortgesetzt, bis endgültig auszuschließen war, dass sich keine weiteren Menschen, die der Polizei nicht als vermisst gemeldet wurden, unter den Trümmern befanden. Am 5. Jänner um 19.07 Uhr konnte der Katastrophenfall für beendet erklärt werden.  


====Trauergottesdienst====
===Trauergottesdienst===
Am Dienstag, [[10. Jänner]] 2006, fand um 18:00 Uhr unter großer Anteilnahme der Bevölkerung und hochrangiger Trauergäste der offizielle Trauergottesdienst für die insgesamt 18 Todesopfer des 2. Jänner 2006 im [[Augustinerchorherrenstift St. Zeno |Münster San Zeno]] in Bad Reichenhall statt.  
Am Dienstag, [[10. Jänner]] 2006, fand um 18:00 Uhr unter großer Anteilnahme der Bevölkerung und hochrangiger Trauergäste der offizielle Trauergottesdienst für die insgesamt 18 Todesopfer des 2. Jänner 2006 im [[Augustinerchorherrenstift St. Zeno |Münster San Zeno]] in Bad Reichenhall statt.  


==Das Gerichtsverfahren==
==Das Gerichtsverfahren==
Das Verfahren wurde im November 2008 mit nur einem Schuldspruch, sonst nur Freisprüchen beendet. Schuldig wurde der heute 68-jährige Konstrukteur des Daches gesprochen, da er die tragenden Teile doppel so lang ausgeführt hatte wie erlaubt und einen ungeeigneten Kleber für das Holz verwendet hatte. Obwohl ein Bauingenieur Jahre vor dem Einsturz auf Probleme beim Vordach der Eishalle hinsichtlich Standsicherheit in einem von der Stadtgemeinde Bad Reichenhall in Auftrag gegebenen Studie hingewiesen hatte, geschah weder am Gebäude etwas, noch wurden weder dieser Bauingenieur noch Bauabteilungsleiter der Stadt noch Stadtbaudirektorin in diesem Verfahren (mit)schuldig gesprochen. Dies bezeichnete Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger als ''Schuldabwälzungsstrategie bis zum Überdruss''. Weitere sieben Behördenvertreter waren bis zum Beginn des Verfahrens bereits verstorben.
Das Verfahren wurde im November 2008 mit nur einem Schuldspruch, sonst nur Freisprüchen beendet. Schuldig wurde der heute 68-jährige Konstrukteur des Daches gesprochen, da er die tragenden Teile doppelt so lang ausgeführt hatte wie erlaubt und einen ungeeigneten Kleber für das Holz verwendet hatte. Obwohl ein Bauingenieur Jahre vor dem Einsturz auf Probleme beim Vordach der Eishalle hinsichtlich Standsicherheit in einem von der Stadtgemeinde Bad Reichenhall in Auftrag gegebenen Studie hingewiesen hatte, geschah weder am Gebäude etwas, noch wurden weder dieser Bauingenieur noch Bauabteilungsleiter der Stadt noch Stadtbaudirektorin in diesem Verfahren (mit)schuldig gesprochen. Dies bezeichnete Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger als ''Schuldabwälzungsstrategie bis zum Überdruss''. Weitere sieben Behördenvertreter waren bis zum Beginn des Verfahrens bereits verstorben.
 
Im Oktober 2011 kam es zu einer Revision an der 6. Strafkammer am Landgericht Traunstein, da der Bundesgerichtshof das Urteil aus dem Jahr 2008 wegen Rechtsfehlern aufgehoben hatte. Die 6. Strafkammer sah jedoch keine hinreichenden Beweise dafür, dass der 58-Jährige Sachverständigen Mitschuld am Tod von 15 Menschen trägt und erneuerte den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert, da der Gutachter zwar Mängel entdeckt, die Stadt jedoch nicht zu einer  genauen Untersuchung des Dachs ermahnt hatte.
 
Das Gericht war aber in der Revision zur Auffassung gekommen, das es nicht nachweisbar sein, dass der Sachverständige auch den Auftrag erhalten hatte,  auch die Dachkonstruktion genau zu untersucht. Hier stehe  die Aussage des Angeklagten gegen die der Stadtangestellten. Aber die Einvernehmungen haben ergeben, dass der Ingenieur jedenfalls nicht ein Standfestigkeitsgutachten erstellen sollte. Für das Gericht war es darüber hinaus äußerst zweifelhaft, ob die Stadt [Bad Reichenhall] etwas unternommen hätte, selbst wenn der Gutachter eine vertiefte Untersuchung des Daches empfohlen hätte. Der Richter war zur Erkenntnis gekommen, dass bei der  Stadt Reichenhall über Jahre Alarmsignale missachtet. Und er brachte in Erinnerung, dass bereits  beim Bau der Eishalle Anfang der [[1970er]] Jahre fehlerhafte statische  Berechnungen gemacht wurden.


==Quellen==
==Quellen==
* [http://www.lra-bgl.de/jsp/landratsamt/aktuelles.jsp?pos=180 Landratsamt Berchtesgadener Land]
* [http://www.lra-bgl.de/jsp/landratsamt/aktuelles.jsp?pos=180 Landratsamt Berchtesgadener Land]
* Medienbereiche November 2008
* Medienbereiche November 2008
* [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,794430,00.html www.spiegel.de Oktober 2011]


[[Kategorie:Katastrophen]]
[[Kategorie:Katastrophen]]
[[Kategorie:Bayern]]
[[Kategorie:Bayern]]