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Die Einlegerin Elisabeth Reischl aus [[Koppl]] wechselte in den Jahren [[1829]]/[[1830|30]] in 422 Tagen 44-mal ihr Quartier. Die einzelnen Unterkunftszeiten betrugen zwischen zwei und 24 Tagen. Die Einlegerin Eva Sieder aus [[Tamsweg]] war im Jahr [[1912]] bei 46 unterschiedlichen Quartiergebern untergebracht. Eine Bäuerin erinnert sich: "__Schlecht ist es den Einliegern gegangen; sie wanderten von Haus zu Haus. Oft sind sie im Stall gestorben (...)''". (Girtler).
 
Die Einlegerin Elisabeth Reischl aus [[Koppl]] wechselte in den Jahren [[1829]]/[[1830|30]] in 422 Tagen 44-mal ihr Quartier. Die einzelnen Unterkunftszeiten betrugen zwischen zwei und 24 Tagen. Die Einlegerin Eva Sieder aus [[Tamsweg]] war im Jahr [[1912]] bei 46 unterschiedlichen Quartiergebern untergebracht. Eine Bäuerin erinnert sich: "__Schlecht ist es den Einliegern gegangen; sie wanderten von Haus zu Haus. Oft sind sie im Stall gestorben (...)''". (Girtler).
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Wer in einer Gemeinde einen ununterbrochenen Aufenthalt von zehn Jahren erreichte, erwarb das Heimatrecht ([[1820]] – [[1938]], einige Male novelliert) und damit den Anspruch auf das Armenhaus bzw. die Einlage. Wer kein Heimatrecht erwerben konnte, weil man in manchen Gemeinden dem Dienstboten vor Ablauf der Zehnjahresfrist keine Arbeit mehr gab und sich dieser in einer anderen Gemeinde verdingen musste, endete oftmals als [[Bettler]], wenn er arbeitsunfähig geworden war.  
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Wer in einer Gemeinde einen ununterbrochenen Aufenthalt von zehn Jahren erreichte, erwarb das [[Heimatrecht]] ([[1820]] – [[1938]], einige Male novelliert) und damit den Anspruch auf das Armenhaus bzw. die Einlage. Wer kein [[Heimatrecht]] erwerben konnte, weil man in manchen Gemeinden dem Dienstboten vor Ablauf der Zehnjahresfrist keine Arbeit mehr gab und sich dieser in einer anderen Gemeinde verdingen musste, endete oftmals als [[Bettler]], wenn er arbeitsunfähig geworden war.  
    
Jede Person, die in der Einlage war, musste ein so genanntes "Einlegerbuch" mit sich führen und vom jeweiligen Quartiergeber bestätigen lassen. Die Gemeinden zahlten an die Quartiergeber für die Einleger eine Verpflegungsgebühr, die sich um [[1900]] ungefähr auf eine Krone je Tag belief.
 
Jede Person, die in der Einlage war, musste ein so genanntes "Einlegerbuch" mit sich führen und vom jeweiligen Quartiergeber bestätigen lassen. Die Gemeinden zahlten an die Quartiergeber für die Einleger eine Verpflegungsgebühr, die sich um [[1900]] ungefähr auf eine Krone je Tag belief.