Jede Person, die in der Einlage war, musste ein so genanntes "Einlegerbuch" mit sich führen und vom jeweiligen Quartiergeber bestätigen lassen. Die Gemeinden zahlten an die Quartiergeber für die Einleger eine Verpflegungsgebühr, die sich um [[1900]] ungefähr auf eine Krone je Tag belief. | Jede Person, die in der Einlage war, musste ein so genanntes "Einlegerbuch" mit sich führen und vom jeweiligen Quartiergeber bestätigen lassen. Die Gemeinden zahlten an die Quartiergeber für die Einleger eine Verpflegungsgebühr, die sich um [[1900]] ungefähr auf eine Krone je Tag belief. |