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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] können mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zu Naturdenkmälern besonders schöne, seltene und daher erhaltungswürdige Naturgebilde erklärt werden wie z. B. einzelne Bäume, Wasserfälle, Gletscherspuren, Felsbildungen, Schluchten, Klammen oder Fundorte seltener Gesteine und Minerale einschließlich der nächsten Umgebung.
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Im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] können mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zu Naturdenkmälern besonders schöne, seltene und daher erhaltungswürdige Naturgebilde erklärt werden wie z. B. einzelne Bäume, Wasserfälle, Gletscherspuren, Felsbildungen, Schluchten, Klammen oder Fundorte seltener [[Gestein]]e und Minerale einschließlich der nächsten Umgebung.
    
Im Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe vorgenommen werden, die dessen Bestand oder Erscheinungsbild beeinträchtigen können. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Beeinträchtigung des Naturdenkmales geringfügig bleibt, also Bestand und Erscheinungsbild des Naturdenkmales nicht gefährdet werden.
 
Im Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe vorgenommen werden, die dessen Bestand oder Erscheinungsbild beeinträchtigen können. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Beeinträchtigung des Naturdenkmales geringfügig bleibt, also Bestand und Erscheinungsbild des Naturdenkmales nicht gefährdet werden.