Pfleggericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[Salzburger Erzbischöfe]] schufen ab dem [[13. Jahrhundert]] zur besseren Verwaltung die Land- und '''Pflegegerichte'''. | Die [[Salzburger Erzbischöfe]] schufen ab dem [[13. Jahrhundert]] zur besseren Verwaltung die Land- und '''Pflegegerichte'''. | ||
Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbistum (Überblick)|Erzstift]], auf großen steierischen und kärntner Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pflegegerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[ | Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbistum (Überblick)|Erzstift]], auf großen steierischen und kärntner Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pflegegerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbaramtes]]. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''. | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||