Taiding: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Heinz Dopsch]], Ewald Hiebl Kultur, Geschichte und Wirtschaft von Anif, Niederalm, Neu-Anif, 2003, Herausgeber: Gemeinde Anif
 
* [[Heinz Dopsch]], Ewald Hiebl Kultur, Geschichte und Wirtschaft von Anif, Niederalm, Neu-Anif, 2003, Herausgeber: Gemeinde Anif

Version vom 5. September 2008, 20:43 Uhr

Ein Taiding (auch Thaiding) war der Schrannen- und Gerichtsort außerhalb der Stadt Salzburg.

Geschichte

Schon bald nach der Eingliederung des Salzburger Landes in Bayern (um 788) wurden die Grafen im Land mit Vollmachten des Königs ausgestattet. Diese übten die Gerichtsbarkeit aus, hoben Steuern ein und sorgten für den militärischen Schutz der Bürger. So auch eine jährliche militärische Musterung,

All diese Pflichten übten die Grafen am Land ein bis zweimal während öffentlicher Gerichtsverhandlungen aus. Diese entsprachen der germanischen Rechtstradition und anlog zum nordischen Thing als Grafending oder Taiding bezeichnet.

Alle freien Männer innerhalb der zum Taiding aufgerufenen Grafschaft mussten sich zu Taidingen einfinden. Interessant war, dass obwohl viele von ihnen weder Schreiben noch Lesen konnten, sie doch aufgrund der regelmäßig stattfindenen Taidings mit dem herrschende Recht gut vertraut waren.

Die Salzburger Kirche erhielt bereits durch Kaiser Karl dem Großen Immunität und Königsschutz für ihre Besitzungen zugesprochen. Daher war dieser Besitz den Befugnissen von Grafen entzogen. Und da die Kirche ihrem Grundsatz nach kein Blut vergießen darf, wurde die Gerichstbarkeit von den Salzburger Erzbischöfen an weltliche Anwälte übergeben. Sie hießen Vogte (von advocatus).

Aber es fanden nicht nur die Gerichtsbarkeiten bei Taidings statt, sondern auch die Schranne am Land mit Volksfestcharakter.

Taidingtische

Quelle

  • Heinz Dopsch, Ewald Hiebl Kultur, Geschichte und Wirtschaft von Anif, Niederalm, Neu-Anif, 2003, Herausgeber: Gemeinde Anif