Oberalmer Thaidingtisch: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Oberalmer Thaidingtisch''' ist ein unter Denkmalschutz stehender Steintisch mit roh behauener Marmorplatte in der [[Tennengau]]er Gemeinde [[Oberalm]]. Er bildet gemeinsam mit dem Lindenbaum das Wappen der Gemeinde. | Der '''Oberalmer Thaidingtisch''' ist ein unter Denkmalschutz stehender Steintisch mit roh behauener Marmorplatte in der [[Tennengau]]er Gemeinde [[Oberalm]]. Er bildet gemeinsam mit dem Lindenbaum das Wappen der Gemeinde. | ||
Der Tisch diente bis zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s als [[Schranne | Der Tisch diente bis zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s als [[Schranne]], Gerichts- oder Ding- ([[Taiding|Thaiding-]])stätte des Ortes, an der von alters her jährlich das Landrecht gesprochen und Recht gesprochen wurde. Er zählt zu den wenigen erhalten gebliebenen Rechtsaltertümern des [[Salzburg (Bundesland)|Landes Salzburg]] und ist der einzige, noch im Original erhaltene Schrannentisch im gesamten Bundesland. | ||
Der Steintisch misst 1,25 Meter im Quadrat und hat eine Stärke von 15 cm. Er steht unter einer prächtigen Linde (Neupflanzung [[1908]]) unweit der Oberalmer Pfarrkirche. | Der Steintisch misst 1,25 Meter im Quadrat und hat eine Stärke von 15 cm. Er steht unter einer prächtigen Linde (Neupflanzung [[1908]]) unweit der Oberalmer Pfarrkirche. | ||