Steuern und Abgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten; | Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten; | ||
Am [[7. Mai]] [[1953]] beschloss der [[Salzburger Gemeinderat]], das Tor am [[Kapuzinerberg]] während der Nachtstunden verschlossen zu halten und ein „Sperrgeld“ einzuheben. | |||
Am [[30. April]] [[1953]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]]. | Am [[30. April]] [[1953]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]]. | ||