Kurort: Unterschied zwischen den Versionen
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===Heilklimatische Kurorte=== | ===Heilklimatische Kurorte=== | ||
'Luft'kurorte bieten ein besonderes Reizklima. Reizklima ist ein Klimatyp, dessen Eigenheiten den Stoffwechsel und die Gesamtaktivität des Körpers eines Patienten anregen oder reizen kann. Ein Reizklima tritt durch Höhenlage um 1 000 [[m ü. A.]] und durch | 'Luft'kurorte bieten ein besonderes Reizklima. Reizklima ist ein Klimatyp, dessen Eigenheiten den Stoffwechsel und die Gesamtaktivität des Körpers eines Patienten anregen oder reizen kann. Ein Reizklima tritt durch Höhenlage um 1 000 [[m ü. A.]] und durch besondere geografische Lage (z. B. Sonnenterrasse) auf. Heilklimatische Kurorte oder Luftkurte sind zum Beispiel [[Mariapfarr]] oder [[St. Veit im Pongau]]. | ||
===Thermalkurorte=== | ===Thermalkurorte=== | ||
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===ehemalige Kurorte (nicht mehr anerkannte)=== | ===ehemalige Kurorte (nicht mehr anerkannte)=== | ||
{{Ehemalige Kurorte und Kurbäder im Land Salzburg}} | {{Ehemalige Kurorte und Kurbäder im Land Salzburg}} | ||
=== Gemeinden mit Kuranstalten === | === Gemeinden mit Kuranstalten === | ||
''Keine'' Kurorte im Sinne des S.HVK, aber eine Gemeinde mit [[Heilvorkommen]] oder [[Kuranstalt]] sind: | ''Keine'' Kurorte im Sinne des S.HVK, aber eine Gemeinde mit [[Heilvorkommen]] oder [[Kuranstalt]] sind: | ||
* [[Goldegg]], Kneippbad | * [[Goldegg]], Kneippbad | ||
* [[St. Georgen bei Salzburg]], | * [[St. Georgen bei Salzburg]], [[Moorbad St. Felix]] | ||
* [[Strobl]], Moorbad | * [[Strobl]], Moorbad | ||
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* Ozon | * Ozon | ||
Je nach zu erwartender Belastung kann der Messaufwand größer oder kleiner sein. Mindestmesszeitraum beträgt ein Jahr; Auswertung des Emissionskatasters, Kosten bei Hilfestellung durch das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Imissionsschutz: mindestens € 2.500,-- | Je nach zu erwartender Belastung kann der Messaufwand größer oder kleiner sein. Mindestmesszeitraum beträgt ein Jahr; Auswertung des Emissionskatasters, Kosten bei Hilfestellung durch das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Imissionsschutz: mindestens € 2.500,-- je nach Belastung bis € 36.500,-- (Stand 2015). | ||
Jedenfalls sind die Vorsorgewerte zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit einzuhalten; bei Luftkurorten bzw. heilklimatischen Kurorten gelten die im Immissionsschutzgesetz - Luft vorgeschlagenen strengeren Grenzwerte. | Jedenfalls sind die Vorsorgewerte zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit einzuhalten; bei Luftkurorten bzw. heilklimatischen Kurorten gelten die im Immissionsschutzgesetz - Luft vorgeschlagenen strengeren Grenzwerte. | ||