| − | In Ansehung seiner Verdienste wurden seine Witwe und seine Kinder sieben Monate nach seinem Tod in den Ritterstand mit dem Prädikat „von Horstenegg“ erhoben. | + | In Ansehung seiner Verdienste wurden seine Witwe und seine Kinder sieben Monate nach seinem Tod in den Adelsstand mit dem Prädikat „von Horstenegg“ erhoben. |