Salzburger Hofkanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Salzburger Hofkanzler bekleideten neben ihrem Amt typischerweise auch andere Hofämter, z. B. als [[Lehenpropst]], Hofrat oder [[Geheimer Rat]].
Die Salzburger Hofkanzler bekleideten neben ihrem Amt typischerweise auch andere Hofämter, z. B. als [[Lehenpropst]], Hofrat oder [[Geheimer Rat]].


Nicht selten wurden sie auch in die [[Salzburger Landstände]] aufgenommen.
Nicht selten wurden sie auch in die [[Hohe Salzburger Landschaft]] aufgenommen.


Das Amt des Hofkanzlers existierte bis [[1806]], bis zum erstmaligen Anschluss des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] an das Kaisertum Österreich.
Das Amt des Hofkanzlers existierte bis [[1806]], bis zum erstmaligen Anschluss des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] an das Kaisertum Österreich.