Salzburger Hofkanzler: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Salzburger Hofkanzler bekleideten neben ihrem Amt typischerweise auch andere Hofämter, z. B. als [[Lehenpropst]], Hofrat oder [[Geheimer Rat]]. | Die Salzburger Hofkanzler bekleideten neben ihrem Amt typischerweise auch andere Hofämter, z. B. als [[Lehenpropst]], Hofrat oder [[Geheimer Rat]]. | ||
Nicht selten wurden sie auch in die [[Salzburger | Nicht selten wurden sie auch in die [[Hohe Salzburger Landschaft]] aufgenommen. | ||
Das Amt des Hofkanzlers existierte bis [[1806]], bis zum erstmaligen Anschluss des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] an das Kaisertum Österreich. | Das Amt des Hofkanzlers existierte bis [[1806]], bis zum erstmaligen Anschluss des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] an das Kaisertum Österreich. | ||