Gemeindevorstehung: Unterschied zwischen den Versionen

K Xxlstier verschob die Seite Gemeindevorstand nach Gemeindevorstehung und überschrieb dabei eine Weiterleitung: vgl. Diskussion (=Legaldefinition)
K korr ~~~~
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Gemeindevorstand''' (in Salzburg aber '''Gemeindevorstehung''') ist neben dem Gemeinderat eines der beiden kollektiven Verwaltungsorgane in [[Gemeinde (Gebietskörperschaft)|Gemeinden]] in Österreich, die durch die Bundesverfassung 1920 eingerichtet wurden.
Der ''' Gemeindevorstehung ''' ist in Salzburg ein mitregierendes Organ der [[Gemeinde (Gebietskörperschaft)|Gemeinden]], die durch die Bundesverfassung 1920 eingerichtet wurden. Im übrigen Österreich bezeichnet man dieses als Gemeindevorstand.


==Name==
== Name ==
In Stadtgemeinden wird das Organ [[Stadtrat]], in Städten mit eigenem Statut [[Stadtsenat]] genannt. Im [[Bundesland Salzburg]]  wird der Gemeindevorstand als Gemeindevorstehung bezeichnet.
In Stadtgemeinden wird das Organ [[Stadtrat]], in Städten mit eigenem Statut [[Stadtsenat]] genannt. Im [[Bundesland Salzburg]]  wird der Gemeindevorstand als Gemeindevorstehung bezeichnet.


==Zusammensetzung==
== Zusammensetzung ==
Die Mitglieder des Gemeindevorstands werden vom [[Gemeinderat]] nach dem Proporzsystem gewählt. Durch die Gemeindeordnung wird die Zahl der Mitglieder bestimmt, im Allgemeinen ist sie an die Größe des Gemeinderates gekoppelt.
Die Mitglieder des Gemeindevorstands werden vom [[Gemeinderat]] nach dem Proporzsystem gewählt. Durch die Gemeindeordnung wird die Zahl der Mitglieder bestimmt, im Allgemeinen ist sie an die Größe des Gemeinderates gekoppelt.


Üblicherweise sind der [[Bürgermeister]] und die [[Vizebürgermeister]] Mitglieder des Gemeindevorstandes, wobei der Bürgermeister den Vorsitz inne hat.
Üblicherweise sind der [[Bürgermeister]] und die [[Vizebürgermeister]] Mitglieder des Gemeindevorstandes, wobei der Bürgermeister den Vorsitz inne hat.
==Aufgaben==
== Aufgaben ==


Die  Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes regelt die Aufgaben des Gemeindevorstands.  
Die  Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes regelt die Aufgaben des Gemeindevorstands.  


===in Salzburg===
=== in Salzburg ===
*Hauptaufgabe ist die Vorberatung von Angelegenheiten , die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen
*Hauptaufgabe ist die Vorberatung von Angelegenheiten , die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen
*Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in Gemeindeabgabesachen
*Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in Gemeindeabgabesachen