Gemeindevertretung: Unterschied zwischen den Versionen
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== Mitgliederzahl == | == Mitgliederzahl == | ||
Die Größe der Gemeindevertretung ist abhängig von der Anzahl der Einwohner: | Die Größe der Gemeindevertretung ist abhängig von der Anzahl der Einwohner: | ||
* bis 800 Einwohner | * bis 800 Einwohner ... 9 Mitglieder | ||
* 801 bis 1 500 Einwohner | * 801 bis 1 500 Einwohner ... 13 Mitglieder | ||
* 1 501 bis 2 500 Einwohner | * 1 501 bis 2 500 Einwohner ... 17 Mitglieder | ||
* 2 501 bis 3 500 Einwohner | * 2 501 bis 3 500 Einwohner ... 19 Mitglieder | ||
* 3 501 bis 5 000 Einwohner | * 3 501 bis 5 000 Einwohner ... 21 Mitglieder | ||
* mehr als 5 000 Einwohner | * mehr als 5 000 Einwohner ... 25 Mitglieder | ||
* [[Salzburger Gemeinderat|Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg]] | * [[Salzburger Gemeinderat|Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg]] ... 40 Mitglieder | ||
Wählbar sind alle Wahlberechtigten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, ein Bürgermeisterkandidat muss außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. | Wählbar sind alle Wahlberechtigten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, ein Bürgermeisterkandidat muss außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. | ||