Verbauungsgenossenschaft Bürgerwald: Unterschied zwischen den Versionen
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Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert. | Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert. | ||
Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert. | Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert. | ||
Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur | Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur Genossenschaftsmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung. | ||
Für weitere Informationen | Für weitere Informationen stehen | ||
Obmann: Rupert Rieser, Gallwies 20, 5630 Bad Hofgastein | Obmann: Rupert Rieser, Gallwies 20, 5630 Bad Hofgastein | ||
Obmann STV: Walter Wihart, Bürgerbergweg 17, 5630 Bad Hofgastein | Obmann STV: Walter Wihart, Bürgerbergweg 17, 5630 Bad Hofgastein | ||