Stadtrichter: Unterschied zwischen den Versionen

K ergänzt
K Linkfix
Zeile 2: Zeile 2:


==Geschichte==
==Geschichte==
Seit etwa [[1120]] werden Stadtrichter ''(iudex civitatis)'' für die Stadt Salzburg genannt. Das Amt war zunächst ein untergeordnetes Amt, aber seit dem [[13. Jahrhundert]] fast durchwegs in der Hand von angesehen Familien. Vor dem Stadtgericht hatten alle [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]] und ''Inwohner'' der Stadt ihren Gerichtsstand. Der Stadtrichter wurde vom [[Erzbischof]] eingesetzt und führte als Zeichen seiner Würde den Richterstab. Der Amtsinhaber musste in der Stadt wohnen und das [[Bürgerrecht]] besitzen. Beisitzer des Stadtgerichts, dessen Vorsitzender der Stadtrichter war, waren die Genannten, ein Gremium aus zwölf Personen, das sich später zum [[Stadtrat]] weiterentwickelte. Die Genannten wurden ebenso wie der Stadtrichter nicht gewählt, sondern vom Bischof ernannt.
Seit etwa [[1120]] werden Stadtrichter ''(iudex civitatis)'' für die Stadt Salzburg genannt. Das Amt war zunächst ein untergeordnetes Amt, aber seit dem [[13. Jahrhundert]] fast durchwegs in der Hand von angesehen Familien. Vor dem Stadtgericht hatten alle [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]] und ''Inwohner'' der Stadt ihren Gerichtsstand. Der Stadtrichter wurde vom [[Erzbischof]] eingesetzt und führte als Zeichen seiner Würde den Richterstab. Der Amtsinhaber musste in der Stadt wohnen und das [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürgerrecht]] besitzen. Beisitzer des Stadtgerichts, dessen Vorsitzender der Stadtrichter war, waren die Genannten, ein Gremium aus zwölf Personen, das sich später zum [[Stadtrat]] weiterentwickelte. Die Genannten wurden ebenso wie der Stadtrichter nicht gewählt, sondern vom Bischof ernannt.


==Aufgaben==
==Aufgaben==