Regalien: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Juli 2017, 09:55 Uhr
Als Regalien (lat. iura regalia ‚königliche Rechte‘) bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates.
Regalien
Wichtige Regalien waren:
- Gewährung von Schutz für Personen, denen der Sippenschutz fehlt
- Zollregal
- Münzregal
- Marktregal
- Salzregal
- Judenregal (Judenschutzrecht)
- Jagd- und Fischereiregal
- Forstregal
- Bergregal
Salzburgbezug
Seit dem 13. Jahrhundert gingen die meisten dieser Rechtsansprüche durch Verleihung auf geistliche und weltliche Fürsten über. Für Salzburg war besonders wichtig, dass König Philipp Erzbischof Erzbischof Adalbert III. 1199 das Bergregal gewährte (Recht auf Nutzung der Salz- und Metallvorkommen in den Bergen und Flüssen des Erzbistums)
Quelle
- de.wikipedia.org