Bistum Gurk: Unterschied zwischen den Versionen
K →Rechte und Aufgaben: Linkfix |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt. | Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt. | ||
Mit der Gründung des Eigenbistums hatte Gebhard auch das erst kurz vorher gegründete [[Frauenkloster Gurk]] wieder aufgehoben. | |||
Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]] – [[1246]]) Hausbesitz in der [[Stadt Salzburg]]. | Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]] – [[1246]]) Hausbesitz in der [[Stadt Salzburg]]. | ||