Bistum Gurk: Unterschied zwischen den Versionen

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Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt.  
Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt.  
Mit der Gründung des Eigenbistums hatte Gebhard auch das erst kurz vorher gegründete [[Frauenkloster Gurk]] wieder aufgehoben.


Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]] – [[1246]]) Hausbesitz in der [[Stadt Salzburg]].
Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]] – [[1246]]) Hausbesitz in der [[Stadt Salzburg]].