Pfarrgemeinderat: Unterschied zwischen den Versionen
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Pfarrgemeinderatswahlen werden alle fünf Jahre abgehalten. Die [[Pfarrgemeinderatswahl 2017]] am [[19. März]] [[2017]] statt. | Pfarrgemeinderatswahlen werden alle fünf Jahre abgehalten. Die [[Pfarrgemeinderatswahl 2017]] fand am [[19. März]] [[2017]] statt. | ||
Zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigt sind Katholiken, die am bekanntgegebenen Wahlstichtag im Bereich der Pfarrgemeinde wohnhaft und polizeilich gemeldet waren und ihren ständigen Wohnsitz hatten. | Zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigt sind Katholiken, die am bekanntgegebenen Wahlstichtag im Bereich der Pfarrgemeinde wohnhaft und polizeilich gemeldet waren und ihren ständigen Wohnsitz hatten. | ||