Fremdenführer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(korr. + weitere Quelle + weiterer Weblink)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Fremdenführer''', auch ''Stadtführer'' genannt, müssen seit dem [[12. März]] [[1948]] eine Prüfung ablegen, um die Berechtigung zum Führer von Gästen durch z. B. die [[Stadt Salzburg]] zu erhalten. Es ist ein konzessioniertes Gewerbe.
+
'''Fremdenführer''', auch ''Stadtführer'' genannt, müssen seit dem [[12. März]] [[1948]] eine Prüfung ablegen, um die Berechtigung zum Führer von Gästen durch z. B. die [[Stadt Salzburg]] zu erhalten.  
  
==Rechtliche Situation==
+
==Wer darf führen==
  
Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gibt es einen Streit darüber, ob das Führen von Gästen in einem EU-Mitgliedsland nur den jeweils ortsansässigen, geprüften Fremdenführer erlaubt sei oder jedermann aus einem EU-Land.  
+
In der Stadt Salzburg ist es derzeit so, dass nur konzessionierte Fremdenführer durch die Stadt führen dürfen. Wer unberechtigt im Sinne der Salzburger Gewerbeordnung gegen Entgelt Personen durch die Stadt führt, muss mit einer Anzeige rechnen. Allerdings kann ein angezeigter fremden Führer seinerseits vor dem EuGH Klage gegen diese Benachteiligung führen.
  
Sowohl der EU-Gerichtshof (EugH) als auch bereits mehrere Oberste Gerichte einzelner Mitgliedsstaaten haben bereits festgehalten, dass eine Gewerbefreiheit innerhalb der EU vorliegt und diese nicht durch lokale Regelung Behinderungen für andere darstellen dürfen.
+
Jedoch ist Ende 2007 die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2005/36/EG ausgelaufen. Diese Richtlinie besagt, dass Reiseleiter und Fremdenführer bei vorübergehender Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen keine Genehmigung oder Lizenz erwerben müssen. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Reiseleiter oder Fremdenführer in der Stadt Salzburg führen darf. Ob und welche Art des Befähigungsnachsweises zu erbringen wären, ist in der Verordnung nicht geregelt.
  
In der Stadt Salzburg ist es derzeit so, dass nur konzessionierte Fremdenführer durch die Stadt führen dürfen. Wer unberechtigt im Sinne der Salzburger Gewerbeordnung gegen Entgelt Personen durch die Stadt führt, muss mit einer Anzeige rechnen. Allerdings kann ein angezeigter fremden Führer seinerseits vor dem EuGH Klage gegen diese Benachteiligung führen.
+
==Angebot==
 +
Es gibt neben klassischen Halbtagesführungen auch Spezialführungen zu verschiedenen Themen; zum Beispiel unter dem Titel "Klatsch und Tratsch" mit Anekdoten und [[Salzburger Schnürlregen|Schnürlregengeschichten]] oder "Barockes Salzburg", das Salzburger der [[Salzburger Erzbischöfe|Fürsterzbischöfe]].  
  
Da es derzeit noch keine EU-weiten einheitlichen Standards für Fremdenführer gibt, wird es noch einige Zeit dauern, bis auch diese Gewerbefreiheit der EU in Salzburg umgesetzt sein wird.
+
Die Führungen werden in verschiedenen Sprachen angeboten, unter anderem auch in Russisch, Chinesisch oder Japanisch.
  
==Angebot==
+
==Weblinks==
Es gibt neben klassischen Halbtagesführungen auch Spezialführungen zu verschiedenen Themen. Die Führungen werden in verschiedenen Sprachen angeboten, unter anderem auch in Russisch, Chinesisch oder Japanisch.
+
* [http://www.salzburg-guide.at Salzburg Guide Service]
 +
* [http://www.salzburgguides.at/index.html Salzburg Guides die Salzburger Fremdenführer]
  
 
==Quellen==
 
==Quellen==
 +
* [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF Richtlinie 2005/36/EG] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (als PDF)
 
* Eigenbeitrag [[Benutzer:Mosaico|Peter Krackowizer]]
 
* Eigenbeitrag [[Benutzer:Mosaico|Peter Krackowizer]]
  
==Weblinks==
 
* [http://www.salzburg-guide.at Salzburg Guide Service]
 
  
 
[[Kategorie:Tourismus]]
 
[[Kategorie:Tourismus]]
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]

Version vom 12. Februar 2008, 11:43 Uhr

Fremdenführer, auch Stadtführer genannt, müssen seit dem 12. März 1948 eine Prüfung ablegen, um die Berechtigung zum Führer von Gästen durch z. B. die Stadt Salzburg zu erhalten.

Wer darf führen

In der Stadt Salzburg ist es derzeit so, dass nur konzessionierte Fremdenführer durch die Stadt führen dürfen. Wer unberechtigt im Sinne der Salzburger Gewerbeordnung gegen Entgelt Personen durch die Stadt führt, muss mit einer Anzeige rechnen. Allerdings kann ein angezeigter fremden Führer seinerseits vor dem EuGH Klage gegen diese Benachteiligung führen.

Jedoch ist Ende 2007 die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2005/36/EG ausgelaufen. Diese Richtlinie besagt, dass Reiseleiter und Fremdenführer bei vorübergehender Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen keine Genehmigung oder Lizenz erwerben müssen. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Reiseleiter oder Fremdenführer in der Stadt Salzburg führen darf. Ob und welche Art des Befähigungsnachsweises zu erbringen wären, ist in der Verordnung nicht geregelt.

Angebot

Es gibt neben klassischen Halbtagesführungen auch Spezialführungen zu verschiedenen Themen; zum Beispiel unter dem Titel "Klatsch und Tratsch" mit Anekdoten und Schnürlregengeschichten oder "Barockes Salzburg", das Salzburger der Fürsterzbischöfe.

Die Führungen werden in verschiedenen Sprachen angeboten, unter anderem auch in Russisch, Chinesisch oder Japanisch.

Weblinks

Quellen