Landesgericht Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Landesgericht.jpg|thumb|350px|Das Landesgerichtsgebäude vom [[Kajetanerplatz]] aus gesehen]] | |||
Das '''Landesgericht Salzburg''' befindet sich in der [[Salzburg|Stadt Salzburg]] zwischen [[Kajetanerplatz]] und [[Rudolfsplatz]] im [[Salzburger Landesgerichtsgebäude]]. | Das '''Landesgericht Salzburg''' befindet sich in der [[Salzburg|Stadt Salzburg]] zwischen [[Kajetanerplatz]] und [[Rudolfsplatz]] im [[Salzburger Landesgerichtsgebäude]]. | ||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
[[1278]] wurde den [[Salzburger Erzbischöfe]]n die Gerichtshoheit über ihr Land übertragen, ein Privileg, das sich für das Land Salzburg auch während der kurzen Phase als Herzogtum zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s nicht änderte. | [[1278]] wurde den [[Salzburger Erzbischöfe]]n die Gerichtshoheit über ihr Land übertragen, ein Privileg, das sich für das Land Salzburg auch während der kurzen Phase als [[Herzogtum Salzburg|Herzogtum]] zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s nicht änderte. | ||
Erst die Märzverfassung [[1849]] legte den Grundstein für die heute beinahe noch unverändert gültige Struktur des Justizwesens: Salzburg erhielt Bezirksgerichte und ein Landesgericht und wurde dem Oberlandesgericht Wien zugeordnet. [[1920]] wechselte die Zuständigkeit ans Oberlandesgericht Innsbruck und [[1939]] schließlich nach Linz. | Erst die Märzverfassung [[1849]] legte den Grundstein für die heute beinahe noch unverändert gültige Struktur des Justizwesens: Salzburg erhielt Bezirksgerichte und ein Landesgericht und wurde dem Oberlandesgericht Wien zugeordnet. [[1920]] wechselte die Zuständigkeit ans Oberlandesgericht Innsbruck und [[1939]] schließlich nach Linz. | ||