Landesgericht Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

Citizen (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K Bild eingef.
Zeile 1: Zeile 1:
[[Bild:Landesgericht.jpg|thumb|350px|Das Landesgerichtsgebäude vom [[Kajetanerplatz]] aus gesehen]]
Das '''Landesgericht Salzburg''' befindet sich in der [[Salzburg|Stadt Salzburg]] zwischen [[Kajetanerplatz]] und [[Rudolfsplatz]] im [[Salzburger Landesgerichtsgebäude]].
Das '''Landesgericht Salzburg''' befindet sich in der [[Salzburg|Stadt Salzburg]] zwischen [[Kajetanerplatz]] und [[Rudolfsplatz]] im [[Salzburger Landesgerichtsgebäude]].


==Geschichte==
==Geschichte==
[[1278]] wurde den [[Salzburger Erzbischöfe]]n die Gerichtshoheit über ihr Land übertragen, ein Privileg, das sich für das Land Salzburg auch während der kurzen Phase als Herzogtum zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s nicht änderte.
[[1278]] wurde den [[Salzburger Erzbischöfe]]n die Gerichtshoheit über ihr Land übertragen, ein Privileg, das sich für das Land Salzburg auch während der kurzen Phase als [[Herzogtum Salzburg|Herzogtum]] zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s nicht änderte.


Erst die Märzverfassung [[1849]] legte den Grundstein für die heute beinahe noch unverändert gültige Struktur des Justizwesens: Salzburg erhielt Bezirksgerichte und ein Landesgericht und wurde dem Oberlandesgericht Wien zugeordnet. [[1920]] wechselte die Zuständigkeit ans Oberlandesgericht Innsbruck und [[1939]] schließlich nach Linz.
Erst die Märzverfassung [[1849]] legte den Grundstein für die heute beinahe noch unverändert gültige Struktur des Justizwesens: Salzburg erhielt Bezirksgerichte und ein Landesgericht und wurde dem Oberlandesgericht Wien zugeordnet. [[1920]] wechselte die Zuständigkeit ans Oberlandesgericht Innsbruck und [[1939]] schließlich nach Linz.