Landesschulinspektor: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Der [[Landesschulrat für Salzburg]] ist gemäß dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009264 Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]</ref> für die Ausübung der Aufsicht über die Schulen in Bundesland Salzburg (Schulaufsicht) zuständig. Diese gliedert sich in Zuständigkeit und personell in <ref>[http://www.lsr-sbg.gv.at/schule-und-unterricht/paedagogische-abteilungen Landesschulrat für Salzburg, Homepage]</ref>
Der [[Landesschulrat für Salzburg]] ist gemäß dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009264 Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]</ref> für die Ausübung der Aufsicht über die Schulen in Bundesland Salzburg (Schulaufsicht) zuständig. Diese gliedert sich in der Zuständigkeit organisatorisch und personell in <ref>[http://www.lsr-sbg.gv.at/schule-und-unterricht/paedagogische-abteilungen Landesschulrat für Salzburg, Homepage]</ref>
* Allgemein bildende Pflichtschulen ( 4 Landesschulinspektoren )
* Allgemein bildende Pflichtschulen ( 4 Landesschulinspektoren )
: Volksschulen  
: Volksschulen