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=== Natürliche ortsgebundene Heilvorkommen  ===
 
=== Natürliche ortsgebundene Heilvorkommen  ===
Der (Rechts-)Begriff des natürlichen ortsgebundenen Heilvorkommen ist im österreichischen Bundesgesetz über [[Krankenanstalt]]en und [[Kuranstalt]]en, StF: BGBl. Nr. 1/1957 idgF definiert. <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 vgl. KaKuG § 42a (2) und § 2 (2) lit.c) e contrario]</ref>  Im Landesrecht der österreichischen Bundesländer wird der (Rechts-)Begriff,  sowie die Voraussetzungen für eine Anerkennung als natürliches ortsgebundenes Heilvorkommen näher ausgeführt, zB § 1 ff u. § 8 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortgesetz, StF: LGBl Nr 101/1997 (WV) idgF, sowie Anhang 1, 2 und 3 dieses Gesetzes.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortge-setz(S.HVK)]</ref>  
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Der (Rechts-)Begriff des natürlichen ortsgebundenen Heilvorkommen ist im österreichischen Bundesgesetz über [[Krankenanstalt]]en und [[Kuranstalt]]en, StF: BGBl. Nr. 1/1957 idgF definiert. <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 vgl. KaKuG § 42a (2) und § 2 (2) lit.c) e contrario]</ref>  Im Landesrecht der österreichischen Bundesländer wird der (Rechts-)Begriff,  sowie die Voraussetzungen für eine Anerkennung als natürliches ortsgebundenes Heilvorkommen näher ausgeführt, zB § 1 ff u. § 8 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortgesetz, StF: [[LGBl]] Nr 101/1997 (WV) idgF, sowie Anhang 1, 2 und 3 dieses Gesetzes.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortge-setz(S.HVK)]</ref>  
    
Eine Liste der in Österreich anerkannten, natürlichen ortsgebunden Heilvorkommen hat  der Österreichische Heilbäder- und Kurorteverband (ÖHKV) - erstmals seit 28 Jahren (Stand 2015) - aktualisiert und neu veröffentlicht unter wissenschaftlicher Leitung von Univ. Prof. Dr. Wolfgang Marktl.<ref>[http://www.kurfibel.at/heilvorkommen/aufzählung-der-ortsgebundenen-heilvorkommen.html www.kurfibel.at/ortsgebundene Heilvorkommen in Österreich]</ref>
 
Eine Liste der in Österreich anerkannten, natürlichen ortsgebunden Heilvorkommen hat  der Österreichische Heilbäder- und Kurorteverband (ÖHKV) - erstmals seit 28 Jahren (Stand 2015) - aktualisiert und neu veröffentlicht unter wissenschaftlicher Leitung von Univ. Prof. Dr. Wolfgang Marktl.<ref>[http://www.kurfibel.at/heilvorkommen/aufzählung-der-ortsgebundenen-heilvorkommen.html www.kurfibel.at/ortsgebundene Heilvorkommen in Österreich]</ref>
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== Hinweis ==
 
== Hinweis ==
 
Die hier präsentiere Zusammenschau über Informationen und Quellen versteht sich als allgemeine Information über das anspruchsvolle wie komplexe Thema „Die Gasteiner Kur“ und wird exklusiv auf '''Salzburgwiki''' veröffentlich. Eine fachkundige Person hat diese zusammengetragen und diesen Artikel als Stand ihres Wissens veröffentlicht. <br />
 
Die hier präsentiere Zusammenschau über Informationen und Quellen versteht sich als allgemeine Information über das anspruchsvolle wie komplexe Thema „Die Gasteiner Kur“ und wird exklusiv auf '''Salzburgwiki''' veröffentlich. Eine fachkundige Person hat diese zusammengetragen und diesen Artikel als Stand ihres Wissens veröffentlicht. <br />
Klarstellung: Diese Publikation ist nicht durch eine Behörde oder ein Behördenorgan vorgenommen worden. Der Inhalt dieser Publikation ist keine Feststellung im Sinne des § 2 oder § 13 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz, StF: LGBl Nr 101/1997 (WV), insbesondere kein Bescheid. <br />
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Klarstellung: Diese Publikation ist nicht durch eine Behörde oder ein Behördenorgan vorgenommen worden. Der Inhalt dieser Publikation ist keine Feststellung im Sinne des § 2 oder § 13 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz, StF: [[LGBl]] Nr 101/1997 (WV), insbesondere kein Bescheid. <br />
 
unterzeichnet: [[Benutzer:xxlstier | Mag. Thomas Schmiedbauer, 5020 Salzburg]]
 
unterzeichnet: [[Benutzer:xxlstier | Mag. Thomas Schmiedbauer, 5020 Salzburg]]
  

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