'''Landesrat''' ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]], das weder [[Landeshauptmann]] noch [[Landeshauptmann-Stellvertreter]] ist.
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'''Landesrat''' ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]], das weder [[Landeshauptmann]] noch [[Landeshauptmann-Stellvertreter]] ist. Die [[Landesverfassung]] sieht vier Landesräte vor, deren jeweilige Zuständigkeiten durch die Geschäftsordnung der Landesregierung festgelegt sind.
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Folgende Ressorts wurden bisher einem Landesrat zugeordnet.
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* Landesrat für Soziales und Kultur
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* Landesrat für Land- und Forstwirtschaft
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* Landesrat für Wohnbau und/oder Raumordnung und/oder Gemeinden