Salzburger Landesregierung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
==Allgemeines==
Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind.  
Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste vollziehende Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind.  


Verschiedentlich ist sie selbst Behörde in Verwaltungsverfahren – manchmal Behörde erster Instanz (und dann meist auch letzter Instanz), manchmal Behörde zweiter Instanz.  
Verschiedentlich ist sie selbst Behörde in Verwaltungsverfahren – manchmal Behörde erster Instanz (und dann meist auch letzter Instanz), manchmal Behörde zweiter Instanz.  
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==Zusammensetzung und Wahl==
==Zusammensetzung und Wahl==


Die '''Salzburger Landesregierung''' besteht aus dem Landeshauptmann, zwei Landeshauptmann-Stellvertretern und vier Landesräten.  
Die '''Salzburger Landesregierung''' ist eine Kollegialorgan, bestehend aus dem [[Landeshauptmann]], zwei [[Landeshauptmann-Stellvertreter]]n und vier [[Landesrat|Landesräten]].  


Mitglied der Landesregierung kann nur sein, wer zum Landtag wählbar ist.  
Mitglied der Landesregierung kann nur sein, wer zum Landtag wählbar ist.