Salzburger Landesregierung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind. | Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste vollziehende Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind. | ||
Verschiedentlich ist sie selbst Behörde in Verwaltungsverfahren – manchmal Behörde erster Instanz (und dann meist auch letzter Instanz), manchmal Behörde zweiter Instanz. | Verschiedentlich ist sie selbst Behörde in Verwaltungsverfahren – manchmal Behörde erster Instanz (und dann meist auch letzter Instanz), manchmal Behörde zweiter Instanz. | ||
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==Zusammensetzung und Wahl== | ==Zusammensetzung und Wahl== | ||
Die '''Salzburger Landesregierung''' | Die '''Salzburger Landesregierung''' ist eine Kollegialorgan, bestehend aus dem [[Landeshauptmann]], zwei [[Landeshauptmann-Stellvertreter]]n und vier [[Landesrat|Landesräten]]. | ||
Mitglied der Landesregierung kann nur sein, wer zum Landtag wählbar ist. | Mitglied der Landesregierung kann nur sein, wer zum Landtag wählbar ist. | ||