Lokale Agenda 21 Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Der erste Agenda 21- Prozess in | Die Agenda 21 wurde 1992 bei der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro als weltweites Programm für einen Kurswechsel in eine „nachhaltige“ Entwicklung beschlossen und ist durch die Unterschrift für 179 Staaten (auch Österreich) verpflichtend, nachdem das Programm im Jahr 2002 am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg bestätigt wurde. Der erste Agenda 21-Prozess in Österreich startete im Jahr 1998. Seither haben sich über 500 Gemeinden, Städte und Regionen im Dialog mit ihren BürgerInnen über gemeinsame Ziele ausgetauscht und Projekte für eine lebenswerte Zukunft in ihrer Region ins Leben gerufen. Salzburgs erster Agenda 21- Prozess startete im Jahr 2002. Seitdem haben 23 Gemeinden sowie zwei Plusregionen Agenda 21- Prozesse initiiert, in denen gemeinsam mit GemeindebürgerInnen Zukunftsperspektiven und konkrete Projektideen für eine nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde oder Region ausgearbeitet wurden. | ||
== Kriterien der Agenda 21 == | == Kriterien der Agenda 21 == | ||
Agenda 21 Prozesse zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: | Agenda 21 Prozesse zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: | ||
* | * Breite Bürgerbeteiligung, partnerschaftlich mit Politik, Wirtschaft und Verwaltung | ||
* Gemeinsam | * Gemeinsam Prioritäten setzen | ||
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* Vier Säulen der Nachhaltigkeit berücksichtigen (sozial, wirtschaftlich, ökologisch und weltweit solidarisch) | |||
==Ziele eines Lokalen Agenda 21- Prozesses== | ==Ziele eines Lokalen Agenda 21- Prozesses== | ||
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* [http://www.ortsmarketing-mattsee.at/ Ortsmarketing Mattsee] | * [http://www.ortsmarketing-mattsee.at/ Ortsmarketing Mattsee] | ||
* [http://www.biodorf.at/ Biodorf Seeham] | * [http://www.biodorf.at/ Biodorf Seeham] | ||
* [https://www.youtube.com/watch?v=2LrEREOIQYY/ Käserei Thomatal] | |||
* [https://www.nachhaltigkeit.at/la21/prozess-des-monats/prozesse-2016/prozess-des-monats-072016-plusregion-im-salzburger-flachgau/ Wirtschaftsverein Plusregion] | |||
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Der Fördersatz in Einzelgemeinden beträgt zwischen 65% und 95% der förderfähigen Kosten. Je nach Finanzkraft der Gemeinde wird der Fördersatz wie folgt bemessen: | |||
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Mögliche Förderempfänger sind Gemeinden, sowie Vereine, deren Aufgabenstellung den Förderzielen entspricht. | |||
Folgende Prozesse können gefördert werden: | |||
* Agenda 21- Prozesse in Gemeinden (Basisprozesse) | |||
* Agenda 21- Follow up-Prozesse (Folgeprozesse) | |||
* Agenda 21- Umsetzungsprogramme | |||
* Innovative Beteiligungsprozesse wie Bürgerrat | |||
* Agenda 21- Modellprojekte sowie gemeindeübergreifende Themennetzwerke | |||
Der Fördersatz für einen Basisprozess in Einzelgemeinden beträgt zwischen 65% und 95% der förderfähigen Kosten. Je nach Finanzkraft der Gemeinde wird der Fördersatz wie folgt bemessen: | |||
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Land Salzburg- Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Nachhaltigkeitskoordination | |||
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Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen | Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen | ||
<br />Schillerstraße 25, 5020 Salzburg <br /> Telefon: (06 62) 62 34 55 <br /> E-Mail: sir@salzburg.gv.at <br /> Web: [http://www.salzburg-nachhaltig.at/agenda21 www.salzburg-nachhaltig.at/agenda21] | <br />Schillerstraße 25, 5020 Salzburg <br /> Telefon: (06 62) 62 34 55 <br /> E-Mail: sir@salzburg.gv.at <br /> Web: [http://www.salzburg-nachhaltig.at/agenda21 www.salzburg-nachhaltig.at/agenda21] | ||
Version vom 8. August 2016, 14:52 Uhr
Die lokale Agenda 21 Salzburg ist ein Programm für Nachhaltigkeit und formuliert auf lokaler Ebene gemeinsam mit BürgerInnen Prioritäten für eine zukunftsbeständige Entwicklung in der Gemeinde oder Region. Das Land Salzburg unterstützt diese dabei in einem Agenda 21- Prozess mit Wissen, Beratung, Prozessbegleitung, Kommunikation und Förderungen.
Geschichte
Die Agenda 21 wurde 1992 bei der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro als weltweites Programm für einen Kurswechsel in eine „nachhaltige“ Entwicklung beschlossen und ist durch die Unterschrift für 179 Staaten (auch Österreich) verpflichtend, nachdem das Programm im Jahr 2002 am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg bestätigt wurde. Der erste Agenda 21-Prozess in Österreich startete im Jahr 1998. Seither haben sich über 500 Gemeinden, Städte und Regionen im Dialog mit ihren BürgerInnen über gemeinsame Ziele ausgetauscht und Projekte für eine lebenswerte Zukunft in ihrer Region ins Leben gerufen. Salzburgs erster Agenda 21- Prozess startete im Jahr 2002. Seitdem haben 23 Gemeinden sowie zwei Plusregionen Agenda 21- Prozesse initiiert, in denen gemeinsam mit GemeindebürgerInnen Zukunftsperspektiven und konkrete Projektideen für eine nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde oder Region ausgearbeitet wurden.
Kriterien der Agenda 21
Agenda 21 Prozesse zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- Breite Bürgerbeteiligung, partnerschaftlich mit Politik, Wirtschaft und Verwaltung
- Gemeinsam Prioritäten setzen
- Konkrete Projekte starten
- Vier Säulen der Nachhaltigkeit berücksichtigen (sozial, wirtschaftlich, ökologisch und weltweit solidarisch)
Ziele eines Lokalen Agenda 21- Prozesses
Ein Lokaler Agenda 21- Prozess soll durch aktive und breite Bürgerbeteiligung die Nachhaltige Entwicklung in der jeweiligen Gemeinde fördern. Neben Fragen der Ortskernbelebung, Energieversorgung, Mobilität und des Klima- und Umweltschutzes sind vor allem gesellschaftliche Themen wie soziale Gerechtigkeit, Integration und Generationenaustausch ein wichtiges Anliegen.
Projektbeispiele
- Outdoorpark Lungau
- Ortsmarketing Mattsee
- Biodorf Seeham
- Käserei Thomatal
- Wirtschaftsverein Plusregion
- Mineralwasserfreies Lungau
- St. Martin a. Tennengebirge wird e5-Gemeinde
- Leogang wird sanft mobil
- Hof Roas
- KISZ-Verein
Förderung von Agenda 21- Prozessen
Mögliche Förderempfänger sind Gemeinden, sowie Vereine, deren Aufgabenstellung den Förderzielen entspricht. Folgende Prozesse können gefördert werden:
- Agenda 21- Prozesse in Gemeinden (Basisprozesse)
- Agenda 21- Follow up-Prozesse (Folgeprozesse)
- Agenda 21- Umsetzungsprogramme
- Innovative Beteiligungsprozesse wie Bürgerrat
- Agenda 21- Modellprojekte sowie gemeindeübergreifende Themennetzwerke
Der Fördersatz für einen Basisprozess in Einzelgemeinden beträgt zwischen 65% und 95% der förderfähigen Kosten. Je nach Finanzkraft der Gemeinde wird der Fördersatz wie folgt bemessen:
| % der Höchstsumme | Maximale Förderhöhe | Nachzuweisender Kostenaufwand | |
|---|---|---|---|
| Genereller Fördersatz | max. 75% | 18.000€ | mind. 24.000€ |
| Finanzschwache Gemeinde | max.85% | 20.400€ | mind. 24.000€ |
| Haushaltsausgleichende Gemeinde | max. 90% | 21.600€ | mind. 24.000€ |
| Finanzstarke Gemeinde | max. 65% | 15.600€ | mind. 24.000€ |
Ansprechpartner
Land Salzburg- Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Nachhaltigkeitskoordination
Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg
Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen
Schillerstraße 25, 5020 Salzburg
Telefon: (06 62) 62 34 55
E-Mail: sir@salzburg.gv.at
Web: www.salzburg-nachhaltig.at/agenda21