Salzburger Landesumweltanwaltschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg entstand [[1985]] auf Initiative von [[Landeshauptmann]] [[Wilfried Haslauer sen.]], der Besetzungen wie in der Hainburger Au im [[Bundesland Salzburg]] verhindern wollte. Als erster Landesumweltanwalt fungierte vierzehn Jahre lang [[Eberhard Stüber]]. [[1998]] wurde Stüber von [[Wolfgang Wiener]] abgelöst, der das Amt seither innehat. Der Landesumweltanwalt wird immer auf fünf Jahre bestellt. Die aktuelle Funktionsperiode läuft bis 2018.
Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg entstand [[1985]] auf Initiative von [[Landeshauptmann]] [[Wilfried Haslauer sen.]], der Besetzungen wie in der Hainburger Au im [[Bundesland Salzburg]] verhindern wollte. Als erster Landesumweltanwalt fungierte vierzehn Jahre lang [[Eberhard Stüber]]. [[1998]] wurde Stüber von [[Wolfgang Wiener]] abgelöst, der das Amt seither innehat. Der Landesumweltanwalt wird immer auf fünf Jahre bestellt. Die aktuelle Funktionsperiode läuft bis 2018.


Die Landesumweltanwaltschaft ist eine Sonderverwaltungsbehörde, deren Aufgaben und Befugnisse im Salzburger Landesumweltanwaltschafts-Gesetz - LUA-G, StF: LGBl Nr 67/1998 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001084 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung / Salzburger Landesumweltanwaltschafts-Gesetz]</ref> geregelt sind.  
Die Landesumweltanwaltschaft ist eine Sonderverwaltungsbehörde, deren Aufgaben und Befugnisse im Salzburger Landesumweltanwaltschafts-Gesetz - LUA-G, StF: [[LGBl]] Nr 67/1998 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001084 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung / Salzburger Landesumweltanwaltschafts-Gesetz]</ref> geregelt sind.  


Das LUA-Gesetz sieht für die Landesumweltanwaltschaft folgende Aufgaben und Befugnisse vor:
Das LUA-Gesetz sieht für die Landesumweltanwaltschaft folgende Aufgaben und Befugnisse vor: