Gandolph Graf von Kuenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach rechtswissenschaftlichem Studium in Prag und Wien (Dr.jur.) trat er [[1863]] bei der [[NÖ|niederösterreichischen]] Hofkammerprokuratur in den Staatsdienst ein. [[1865]] wechselte er in den Justizdienst, war Auskultant in Wien, dann in Salzburg, [[1871]] Landesgerichtsadjunkt in [[Linz]], [[1877]] Staatsanwaltssubstitut, [[1882]] Landesgerichtsrat in Linz und wurde 1892 zum Senatspräsidenten des [[Reich#k._k.|k. k.]] Obersten Gerichtshofes ernannt. | Nach rechtswissenschaftlichem Studium in Prag und Wien (Dr.jur.) trat er [[1863]] bei der [[NÖ|niederösterreichischen]] Hofkammerprokuratur in den Staatsdienst ein. [[1865]] wechselte er in den Justizdienst, war Auskultant in Wien, dann in Salzburg, [[1871]] Landesgerichtsadjunkt in [[Linz]], [[1877]] Staatsanwaltssubstitut, [[1882]] Landesgerichtsrat in Linz und wurde 1892 zum Senatspräsidenten des [[Reich#k._k.|k. k.]] Obersten Gerichtshofes ernannt. | ||
Neben seiner Gerichtslaufbahn war er politisch tätig: [[1874]] wurde er als Vertreter des Großgrundbesitzes (verfassungstreue Partei) in den [[ | Neben seiner Gerichtslaufbahn war er politisch tätig: [[1874]] wurde er als Vertreter des Großgrundbesitzes (verfassungstreue Partei) in den [[Oö|oberösterreichischen]] Landtag, [[1888]] als Vertreter der Stadt Linz in den Reichsrat gewählt. | ||
Am [[24. Dezember]] [[1891]] wurde er als Vertrauensmann der Vereinigten deutschen Linken zum Minister ohne Portefeuille im Kabinett [[Eduard Graf Taaffe|Taaffe]] ernannt. Am [[24. November]] [[1892]] demissionierte er, woraufhin er zum Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes ernannt wurde. [[1897]] wurde er Herrenhausmitglied auf Lebenszeit. | Am [[24. Dezember]] [[1891]] wurde er als Vertrauensmann der Vereinigten deutschen Linken zum Minister ohne Portefeuille im Kabinett [[Eduard Graf Taaffe|Taaffe]] ernannt. Am [[24. November]] [[1892]] demissionierte er, woraufhin er zum Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes ernannt wurde. [[1897]] wurde er Herrenhausmitglied auf Lebenszeit. | ||