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==Wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung sind== | ==Wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung sind== | ||
* Vorhandensein eines Heilvorkommens bzw. ortsgebundener klimatischer Faktoren | * Vorhandensein eines Heilvorkommens bzw. ortsgebundener klimatischer Faktoren | ||
* Vorhandensein der zur Ausnützung vorhandener Heilvorkommen erforderlicher Betriebs- und Aufbereitungsanlagen sowie weiterer der Eigenart des Kurbetriebes entsprechende und nötigenfalls den Heilzweck fördernde Einrichtungen in zweckdienlicher, den jeweiligen fachlichen Erkenntnissen entsprechender Art | * Vorhandensein der zur Ausnützung vorhandener Heilvorkommen erforderlicher Betriebs- und Aufbereitungsanlagen sowie weiterer der Eigenart des Kurbetriebes entsprechende und nötigenfalls den Heilzweck fördernde [[Kuranstalt|Einrichtungen]] in zweckdienlicher, den jeweiligen fachlichen Erkenntnissen entsprechender Art | ||
*Einhaltung eines gehobenen hygienischen Standards, insbesondere hinsichtlich einer einwandfreien Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung (vollbiologische Kläranlage) und Trinkwasserqualität | *Einhaltung eines gehobenen hygienischen Standards, insbesondere hinsichtlich einer einwandfreien Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung (vollbiologische Kläranlage) und Trinkwasserqualität | ||
* Maßnahmen gegen [[Rauchen|Rauch-]], Staub- und Lärmplage mit besonderer Berücksichtigung industrieller Abgase und industrieller Staubentwicklung | * Maßnahmen gegen [[Rauchen|Rauch-]], Staub- und Lärmplage mit besonderer Berücksichtigung industrieller Abgase und industrieller Staubentwicklung | ||