Almwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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===== Nach Besitzverhältnissen ===== | ===== Nach Besitzverhältnissen ===== | ||
Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder ''Gmain''. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe, auftriebsberechtigt waren. | Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder ''Gmain''. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe, auftriebsberechtigt waren. | ||
'''Gegenwärtige Almtypen''': | '''Gegenwärtige Almtypen''': | ||
* Einzelalm: ein Betrieb oder eine Person besitzt und bewirtschaftet die Alm. | * Einzelalm: ein Betrieb oder eine Person besitzt und bewirtschaftet die Alm. | ||