Bettelverbot in der Stadt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die österreichische Verfassung<ref>siehe [http://www.parlament.gv.at/PERK/VERF/WAS/ www.parlament.gv.at]</ref>, in der die Grundrechte festgelegt sind, verbietet ein komplettes Bettelverbot, jedoch nicht ein sektorales. Dem hält die [[Salzburger Plattform für Menschenrechte]] entgegen, dass es sich um ein absolutes Verbot in gewissen Teilen der Stadt handeln würde. Dazu sei stilles Betteln ein in der Verfassung festgelegtes Grundrecht, „''und Grundrechte gelten universal''“, so die Plattform weiter. | Die österreichische Verfassung<ref>siehe [http://www.parlament.gv.at/PERK/VERF/WAS/ www.parlament.gv.at]</ref>, in der die Grundrechte festgelegt sind, verbietet ein komplettes Bettelverbot, jedoch nicht ein sektorales. Dem hält die [[Salzburger Plattform für Menschenrechte]] entgegen, dass es sich um ein absolutes Verbot in gewissen Teilen der Stadt handeln würde. Dazu sei stilles Betteln ein in der Verfassung festgelegtes Grundrecht, „''und Grundrechte gelten universal''“, so die Plattform weiter. | ||
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| + | In einem Interview mit den [[Salzburger Nachrichten]]<ref>Quelle [http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/politik/sn/artikel/salzburgs-polizeichef-zahl-der-bettler-hat-sich-halbiert-159378/ www.salzburg.com 27. Juli 2015]</ref> meinte Salzburgs Polizeichef [[Franz Ruf]], dass sich die Zahl der Bettler auf rund 80 halbiert hätte. Auf die Frage, wo nun die anderen Bettler seien, erklärte Ruf, dass es jedenfalls keine Verdrängung in andere Stadtteile gegeben hat. Solche Gruppierungen stellen sich auf die Gegebenheiten ein - und sehen, dass ein bestimmtes Ausmaß überschreitendes Betteln in Salzburg nicht erwünscht ist. Seit Inkrafttreten des Bettelverbots in bestimmten Straßen Salzburgs habe es neun Anzeigen gegeben. Diese haben in Strafverfügungen gemündet und wurden zugestellt. Die Strafhöhe beträgt jeweils 100 Euro. | ||
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Version vom 27. Juli 2015, 08:38 Uhr
Die Stadt Salzburg hat als erste Stadt Österreichs ein Bettelverbot in Salzburg erlassen, das mit Juni 2015 in Kraft getreten ist.
Einleitung
2014 und in der ersten Hälfte des Jahres 2015 gab es heftige Diskussionen rund um die Betreuung von Bettlern und einem Bettelverbot in der Salzburger Innenstadt. 180 Bettler wurden zuletzt (Stand Mai 2015) in Salzburg gezählt, das ist knapp mehr als ein Tausendstel der Stadtbevölkerung. Die Politik reagierte auf Beschwerden aus der Bevölkerung, der Salzburger Gemeinderat hatte am Mittwoch, den 20. Mai [2015]], schließlich das Bettelverbot mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ (die durch einen Meinungsumschwung von Bürgermeister Heinz Schaden das Bettelverbot möglich machte) und Bürger für Salzburg beschlossen, Bürgerliste (Die Grünen) und NEOS waren dagegen[1].
Gesetzliche Lage bisher
Der Verfassungsgerichtshof hatte am 11. Juli 2012 das generelle Bettelverbot, das in Salzburg seit 1979 galt, gekippt. Daraufhin hatte der Salzburger Landtag das Salzburger Landessicherheitsgesetz novelliert. Das neue "Bettelverbot" galt seit 28. Dezember 2012. Es stellt aggressives Betteln, das Betteln Minderjähriger und das organisierte Betteln unter Strafe[2]. Diese Möglichkeit sieht das Landessicherheitsgesetz vor. Der Paragraf 29 des Landessicherheitsgesetzes untersagt aggressives Betteln, Betteln von Minderjährigen oder in organisierter Form. Darüber hinaus ist in diesem Paragrafen eine Ermächtigung vorgesehen, Bittstellern unter folgenden Voraussetzungen an bestimmten Orten („sektoral“) ihre Tätigkeit zu verbieten:
- Wenn aufgrund der zu erwartenden Anzahl der bettelnden Menschen und durch örtliche Gegebenheiten zu befürchten ist, dass die Benutzung eines öffentlichen Ortes erschwert wird,
- oder wenn ein durch solches Betteln verursachter Missstand besteht, der das örtliche Gemeinschaftsleben stört;
Da diese Gründe einen großen Interpretationsspielraum zulassen, konnte ein sektorales Bettelverbot erlassen werden.
Bettelverbot: Menschen- und Grundrechte
Die österreichische Verfassung[3], in der die Grundrechte festgelegt sind, verbietet ein komplettes Bettelverbot, jedoch nicht ein sektorales. Dem hält die Salzburger Plattform für Menschenrechte entgegen, dass es sich um ein absolutes Verbot in gewissen Teilen der Stadt handeln würde. Dazu sei stilles Betteln ein in der Verfassung festgelegtes Grundrecht, „und Grundrechte gelten universal“, so die Plattform weiter.
Juli 2015 - erste Erkenntnisse
In einem Interview mit den Salzburger Nachrichten[4] meinte Salzburgs Polizeichef Franz Ruf, dass sich die Zahl der Bettler auf rund 80 halbiert hätte. Auf die Frage, wo nun die anderen Bettler seien, erklärte Ruf, dass es jedenfalls keine Verdrängung in andere Stadtteile gegeben hat. Solche Gruppierungen stellen sich auf die Gegebenheiten ein - und sehen, dass ein bestimmtes Ausmaß überschreitendes Betteln in Salzburg nicht erwünscht ist. Seit Inkrafttreten des Bettelverbots in bestimmten Straßen Salzburgs habe es neun Anzeigen gegeben. Diese haben in Strafverfügungen gemündet und wurden zugestellt. Die Strafhöhe beträgt jeweils 100 Euro.
Weblinks
Quellen und Fußnoten
- Salzburg24.at, 22. Mai 2015
- ↑ Quellen "Salzburger Nachrichten", 22. Mai 2015 , Salzburg24.at, 22. Mai 2015
- ↑ Quelle Salzburger Nachrichten online
- ↑ siehe www.parlament.gv.at
- ↑ Quelle www.salzburg.com 27. Juli 2015