Allgemein bildende höhere Schulen: Unterschied zwischen den Versionen
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Träger der ''öffentlichen'' allgemein bildenden höheren Schulen ist der Bund. | Träger der ''öffentlichen'' allgemein bildenden höheren Schulen ist der Bund. | ||
Die einzelnen Formen und Sonderformen der allgemein bildenden höheren Bundesschulen haben folgende Bezeichnungen zu führen | Die einzelnen Formen und Sonderformen der allgemein bildenden höheren Bundesschulen haben folgende Bezeichnungen zu führen (§ 45 SchOG): | ||
* Bundesgymnasium, | * Bundesgymnasium, | ||
* Bundesrealgymnasium, | * Bundesrealgymnasium, | ||