Allgemein bildende höhere Schulen: Unterschied zwischen den Versionen

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Träger der ''öffentlichen'' allgemein bildenden höheren Schulen ist der Bund.
Träger der ''öffentlichen'' allgemein bildenden höheren Schulen ist der Bund.


Die einzelnen Formen und Sonderformen der allgemein bildenden höheren Bundesschulen haben folgende Bezeichnungen zu führen: (§ 45 SchOG):
Die einzelnen Formen und Sonderformen der allgemein bildenden höheren Bundesschulen haben folgende Bezeichnungen zu führen (§ 45 SchOG):
* Bundesgymnasium,
* Bundesgymnasium,
* Bundesrealgymnasium,
* Bundesrealgymnasium,