Änderungen

+ Foto
Zeile 15: Zeile 15:  
Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] wurden − „zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit während der Übergangswirtschaft“ − „Industrielle Bezirkskommissionen” errichtet.
 
Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] wurden − „zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit während der Übergangswirtschaft“ − „Industrielle Bezirkskommissionen” errichtet.
 
Eine solche wurde in [[Linz]] vorerst für [[Oberösterreich]] und [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]], wenig später jedoch eine eigene für Salzburg geschaffen.<ref>Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Arbeitsvermittlung für die Zeit der Abrüstung, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000019 StGBl. Nr.&nbsp;18/1918;] Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000021 StGBl. Nr.&nbsp;19/1918;] Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsamtes für soziale Fürsorge, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000146 StGBl. Nr.&nbsp;99/1918.]</ref>
 
Eine solche wurde in [[Linz]] vorerst für [[Oberösterreich]] und [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]], wenig später jedoch eine eigene für Salzburg geschaffen.<ref>Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Arbeitsvermittlung für die Zeit der Abrüstung, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000019 StGBl. Nr.&nbsp;18/1918;] Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000021 StGBl. Nr.&nbsp;19/1918;] Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsamtes für soziale Fürsorge, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000146 StGBl. Nr.&nbsp;99/1918.]</ref>
+
[[Datei:Altes Arbeitsamt in Lehen.JPG|thumb|ehemaliges Arbeitsamt Salzburg an der [[Lehener Brücke]]]]
 
Die Industriellen Bezirkskommissionen waren von den bestehenden politischen Strukturen der Länder und Gemeinden unabhängige, föderal organisierte, paritätisch besetzte Körperschaften der Arbeitslosenfürsorge, die dem Ministerium für soziale Fürsorge unterstellt waren. Sie waren für die Arbeitsvermittlung zuständig, sollten den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmarkt befördern und als Schlichtungsstelle bei Streitfällen im Bereich der Arbeitslosen fürsorge fungieren.700 Diese Industriellen Bezirkskommissionen bildeten die Grundlage des staatsweiten, paritätischen Arbeitsnachweissystems der Ersten Republik, welches bis 1934 bestehen blieb.<ref>Vana, aaO S.&nbsp;700&nbsp;f.</ref>
 
Die Industriellen Bezirkskommissionen waren von den bestehenden politischen Strukturen der Länder und Gemeinden unabhängige, föderal organisierte, paritätisch besetzte Körperschaften der Arbeitslosenfürsorge, die dem Ministerium für soziale Fürsorge unterstellt waren. Sie waren für die Arbeitsvermittlung zuständig, sollten den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmarkt befördern und als Schlichtungsstelle bei Streitfällen im Bereich der Arbeitslosen fürsorge fungieren.700 Diese Industriellen Bezirkskommissionen bildeten die Grundlage des staatsweiten, paritätischen Arbeitsnachweissystems der Ersten Republik, welches bis 1934 bestehen blieb.<ref>Vana, aaO S.&nbsp;700&nbsp;f.</ref>
 
   
 
   
Den Industriellen Bezirkskommissionen wurden “Arbeitslosenämter” angeschlossen. Der Industrielle Bezirkskommission Salzburg war je ein Arbeitslosenamt in der [[Stadt Salzburg]], in [[Bischofshofen]] und in [[Hallein]] zugeordnet.<ref>Vana, aaO S.&nbsp;108.</ref>
+
Den Industriellen Bezirkskommissionen wurden „Arbeitslosenämter“ angeschlossen. Der Industrielle Bezirkskommission Salzburg war je ein Arbeitslosenamt in der [[Stadt Salzburg]], in [[Bischofshofen]] und in [[Hallein]] zugeordnet.<ref>Vana, aaO S.&nbsp;108.</ref>
 
   
 
   
1935 wurden die Industriellen Bezirkskommissionen zu Landesarbeitsämtern und die Arbeitslosenämter zu Arbeitsämtern.<ref>Bundesgesetz, betreffend die gewerbliche Sozialversicherung (GSVG.), [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=19350004&seite=00000401 BGBl. Nr.&nbsp;107/1935] [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=1935&page=509&size=45 §§&nbsp;311&nbsp;ff.], [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=1935&page=514&size=45 §&nbsp;339.] Vana, aaO S.&nbsp;2 FN&nbsp;7.</ref>
+
1935 wurden die Industriellen Bezirkskommissionen zu Landesarbeitsämtern und die Arbeitslosenämter zu Arbeitsämtern.<ref>Bundesgesetz, betreffend die gewerbliche Sozialversicherung (GSVG.), [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=19350004&seite=00000401 BGBl. Nr.&nbsp;107/1935,] [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=1935&page=509&size=45 §§&nbsp;311&nbsp;ff.], [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=1935&page=514&size=45 §&nbsp;339.] Vana, aaO S.&nbsp;2 FN&nbsp;7.</ref>
 
   
 
   
Während der [[NS-Zeit]] waren die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingegliedert.<ref>Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung über die Eingliederung der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und über die Regelung des Arbeitseinsatzes im Lande Österreich vom 20. Mai 1938 bekanntgemacht wird, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=glo&datum=19380004&seite=00000512 GBlÖ Nr.&nbsp;181/1938;] [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1946_85_0/1946_85_0.pdf BGBl. Nr.&nbsp;85/1946.]</ref>
+
Während der [[NS-Zeit]] waren die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingegliedert.<ref>Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung über die Eingliederung der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und über die Regelung des Arbeitseinsatzes im Lande Österreich vom 20. Mai 1938 bekanntgemacht wird, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=glo&datum=19380004&seite=00000512 GBlÖ Nr.&nbsp;181/1938;] [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1946_85_0/1946_85_0.pdf BGBl. Nr.&nbsp;85/1946.]</ref>
 
   
 
   
 
==Quellen==
 
==Quellen==