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[[Datei:325px-Salzburg Wappen.png|thumb|Salzburger Wappen]]
 
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Das '''Salzburger Wappen''' des [[Bundesland Salzburg|Landes Salzburg]] ist laut dem Landes-Verfassungsgesetz das historische Wappen.  
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Das '''Salzburger Wappen''' des [[Bundesland Salzburg|Landes Salzburg]] ist laut dem Landes-Verfassungsgesetz 1999 (LGBl. Nr. 25/1999) Artikel 8 (1)
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„das historische Wappen. Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts in Gold ein aufrechter nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken“.
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==Das Wappen==
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== Das Wappen ==
    
Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts in Gold ein aufrechter nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken. [[Kurfürstentum Salzburg]] (1803 bis 1805), das Kurfürst [[Ferdinand III. von Toskana]] regierte, beziehungsweise zum Herzogtum Salzburg (1806 bis 1808, 1850 bis 1918) hergestellt. Das Wappen ist mit einem Fürstenhut gekrönt. Der Fürstenhut besteht aus fünflappigem Hermelinstulp samt purpurner Haube, darauf drei perlenbesetzte Spangen, inmitten der goldene Reichsapfel.  
 
Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts in Gold ein aufrechter nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken. [[Kurfürstentum Salzburg]] (1803 bis 1805), das Kurfürst [[Ferdinand III. von Toskana]] regierte, beziehungsweise zum Herzogtum Salzburg (1806 bis 1808, 1850 bis 1918) hergestellt. Das Wappen ist mit einem Fürstenhut gekrönt. Der Fürstenhut besteht aus fünflappigem Hermelinstulp samt purpurner Haube, darauf drei perlenbesetzte Spangen, inmitten der goldene Reichsapfel.  
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Als Salzburg von 1806 bis 1918 Teil der österreichischen Monarchie war, war das Wappen mit dem Herzogshut gekrönt. Der silberne Balken in Rot ist wohl nicht der Bindenschild der [[Babenberger]] und [[Habsburger]]. Die Herkunft ist ungeklärt.
 
Als Salzburg von 1806 bis 1918 Teil der österreichischen Monarchie war, war das Wappen mit dem Herzogshut gekrönt. Der silberne Balken in Rot ist wohl nicht der Bindenschild der [[Babenberger]] und [[Habsburger]]. Die Herkunft ist ungeklärt.
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==Herkunft==
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== Herkunft ==
    
Die Herkunft des Wappen wird entweder auf den Erzbischof [[Philipp von Spanheim]] oder auf das Geschlecht der Staufer, zurückgeführt.<ref>Landespressebüro: Wappen des Landes Salzburg</ref>  
 
Die Herkunft des Wappen wird entweder auf den Erzbischof [[Philipp von Spanheim]] oder auf das Geschlecht der Staufer, zurückgeführt.<ref>Landespressebüro: Wappen des Landes Salzburg</ref>  
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Möglicherweise hatte Philipp von Spanheim, der selbst noch den Pantherschild weiterführte, den einfachen Babenberger Löwen in die vordere Schildhälfte des Salzburger Wappens gesetzt, um eine Unterscheidung vom Wappen seines Bruders Ulrich zu gewährleisten.
 
Möglicherweise hatte Philipp von Spanheim, der selbst noch den Pantherschild weiterführte, den einfachen Babenberger Löwen in die vordere Schildhälfte des Salzburger Wappens gesetzt, um eine Unterscheidung vom Wappen seines Bruders Ulrich zu gewährleisten.
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== Das Verwenden des Landeswappens ==
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== Salzburger Landeswappengesetz ==
Mit einer Verleihung des Landeswappens wird gemäß [[Salzburger Landeswappengesetz]] die Bewilligung zur Führung des Landeswappens im Geschäftsbereich (auf Brief- und Geschäftspapier für die Korrespondenz sowie auf der Homepage) erteilt. Das Landesgesetz besagt zur Landeswappenverleihung, dass diese Auszeichnung nur jenen physischen oder juristischen Personen verliehen werden darf, die "hervorragende und im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht haben oder mit solchen Leistungen künftig zu rechnen ist". Aufgrund der positiv vorliegenden Voraussetzungen hat die Landesregierung die Verleihung einstimmig beschlossen.<ref>Presseaussendung der [[Salzburger Landeskorrespondenz]] am 17. Oktober 2014, im Zusammenhang mit der Verleihung des Landeswappens an das Salzburger Unternehmen [[G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.]]</ref>  
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Das Salzburger Wappen ist durch das [[Salzburger Landeswappengesetz|Salzburger Landeswappengesetz 1989, StF: LGBl. Nr. 89/1989 idgF]] <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000590 www.ris.bka.gv.at/ Salzburger Landeswappengesetz (geltendeFassung<nowiki>]</nowiki>]</ref>geschützt und seine Verwendung gesetzlich geregelt.
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==Fußnoten==
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== Recht zur Führung des Landeswappens ==
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Das Recht zur Führung des Landeswappens steht dem Präsidenten des Salzburger Landtages, den Präsidenten-Stellvertretern und den Landtagsklubs, den Mitgliedern der Landesregierung, dem Amt der Landesregierung, den Bezirkshauptmannschaften und den sonstigen Ämtern und Einrichtungen des Landes zu.
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Darüber hinaus darf das Landeswappen nur führen, wer hierzu auf Grund einer anderen landesgesetzlichen Vorschrift berechtigt oder wem das Recht hierzu von der Landesregierung verliehen worden ist.
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Unter "Führung" des Landeswappens ist die Verwendung desselben in einer Form zu verstehen, dass dadurch der Eindruck einer öffentlichen Berechtigung, Stellung, Auszeichnung u.dgl. entsteht. Dies ist insbesondere bei der Verwendung des Landeswappens als Kopfaufdruck auf Brief- und Geschäftspapier, Verlautbarungen und Druckschriften, in äußeren Geschäftsbezeichnungen, auf Schildern, Tafeln und sonstigen Ankündigungen, auf Abzeichen, die nicht nur das Landeswappen enthalten, sowie in Siegeln und Stempeln der Fall.
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== Verleihung des Rechtes zur Führung des Landeswappens ==
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Das Recht zur Führung des Landeswappens kann einer physischen oder juristischen Person als Auszeichnung verliehen werden, wenn diese hervorragende im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht hat oder mit solchen Leistungen zukünftig zu rechnen ist. <ref>Presseaussendung der [[Salzburger Landeskorrespondenz]] am 17. Oktober 2014, im Zusammenhang mit der Verleihung des Landeswappens an das Salzburger Unternehmen [[G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.]]</ref>
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Mit einer Verleihung des Landeswappens wird die Bewilligung zur Führung des Landeswappens im Geschäftsbereich (auf Brief- und Geschäftspapier für die Korrespondenz sowie auf der Homepage) erteilt.
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== Verwendung des Landeswappens ==
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Die Verwendung des Landeswappens, die nicht als Führung anzusehen ist, ist unter der Voraussetzung allgemein gestattet, dass dadurch das Ansehen des Landeswappens in der Öffentlichkeit nicht herabgesetzt wird. Dies gilt insbesondere für:
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a) das Tragen von Abzeichen, die nur das Landeswappen enthalten;
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b) die Verwendung von Fahnen in den Farben des Landes (Art. 10 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes 1945) mit dem Landeswappen;
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c) die Verwendung auf den amtlichen Kennzeichentafeln von Kraftfahrzeugen, die von einer Behörde im Land Salzburg ausgegeben worden sind.
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== Fußnoten ==
 
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<references/>
==Quellen==
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== Quellen ==
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* Salzburger Landeswappengesetz 1989, StF: LGBl. Nr. 89/1989 idgF
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Salzburger_Wappen Wikipedia Salzburger Wappen]
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Salzburger_Wappen Wikipedia Salzburger Wappen]
 
* [http://www.salzburg.gv.at/themen/se/salzburg/wahlen_sicherheit/salzburgimages_landessymbole_landeswappen-2.htm www.salzburg.gv.at]
 
* [http://www.salzburg.gv.at/themen/se/salzburg/wahlen_sicherheit/salzburgimages_landessymbole_landeswappen-2.htm www.salzburg.gv.at]

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