Salzburger Landesregierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind. | Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind. | ||
Verschiedentlich ist sie selbst Behörde in Verwaltungsverfahren – manchmal Behörde erster Instanz (und dann meist auch letzter Instanz), manchmal Behörde zweiter Instanz. | Verschiedentlich ist sie selbst Behörde in Verwaltungsverfahren – manchmal Behörde erster Instanz (und dann meist auch letzter Instanz), manchmal Behörde zweiter Instanz. | ||