Salzburger Jugendschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Juxli (Diskussion | Beiträge) |
Juxli (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf; | Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf; | ||
Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,... ;Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,...; | Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,... ;Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,...; | ||
| + | |||
| + | '''....NOCH IN ARBEIT''' | ||
Version vom 3. August 2007, 15:08 Uhr
Das Salzburger Jugendschutzgesetz:
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf; Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,... ;Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,...;
....NOCH IN ARBEIT